Onlineshop: Ausweis zusätzlicher Kosten für bestimmte Zahlungsarten
| 07.05.2012 13:17 |
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Internetrecht, Computerrecht
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Rechtsanwalt Florian Weiss
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Onlineshop: Ist es zulässig, dass zusätzliche Kosten für bestimmte im Shop angebotene Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte, PayPal) erst dann genannt werden, wenn der Bestellprozess eingeleitet wurde und nachdem die persönlichen Rechnungs- und Versandanschriften eingegeben wurden?
Der Shop gibt auf einer allgemein zugänglichen Seite "Zahlungsarten" an, dass man u.a. mit z.B. Kreditkarte und PayPal zahlen kann, erwähnt dort aber nicht, dass dadurch weitere Kosten entstehen.
Beispiel des Ablaufs (jeweils eine eigene Seite):
1. Das Produkt in den Warenkorb legen und Klick auf "Warenkorb"
2. Warenkorb prüfen und klick auf "Zur Kasse"
3. Der Käufer gibt seine Rechnungs- und Versandadressen an und Klick auf "Weiter"
4. Auswahl der Zahlungsart. Hier werden erstmals die Zusatzkosten genannt. + Checkboxen für AGB und Datenschutz. Klick auf "Weiter"
5. Bestätigung der Bestellung durhc klick auf "Kaufen"
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