Onlinekauf - Ware falsch beschrieben
Preis: 25,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe über einen Marktplatz zwei mal zwei Festplattengehäuse gekauft. Für ein bestücktes Gehäuse wäre es günstig gewesen, für ein unbestücktes viel zu teuer.
Es handelt sich um ein Laufwerksgehäuse mit Festplatten bestückt und einer definierten Speichermenge.
Produktbeschreibung:
8TB
4 bestückte Festplattenschächte
(Ausdruck der Originalfassung bei kauf vorhanden)
Der Verkäufer hat mir nach der Bestellbestätigung auch die Ware zugesandt. Beim Öffnen der 1. Verpackung habe ich allerdings festgestellt, dass es sich um ein Leergehäuse handelt. Ich habe sofort den Verkäufer darauf hingewiesen, der wiederum behauptete, dass die Angebotsbeschreibung anders zu verstehen sei, die zweite Bestellung war bereits unterwegs.
Da er dies wohl selbst nicht wirklich glaubte, lies er die Beschreibung beim Marktplatz nachträglich ändern.
Ich habe die falsch gelieferte Ware in Abstimmung mit dem Verkäufer wieder zurückgeschickt. Dem RMA Formular habe ich beigefügt, dass falsche Ware geliefert worden sei. In der Mail, in der ich die Rücksendung ankündigte, bat ich um Nacherfüllung (stützte die Bitte auf §§ 437, 439 BGB ohne sie zu nennen). Nach dem Erhalt der Ware hat der Verkäufer mir das Geld nun zurückerstattet, statt die bestellte Ware auszuliefern.
Der Kauf ist mittlerweile 13 Tage her, der Hinweis auf die fehlerhafte Lieferung liegt jetzt 10 Tage zurück.
Meine Frage ist nun:
Wie kann ich mich jetzt weiter verhalten um die bestellte Ware zu erhalten oder genügen die (schwammigen) Ausführungen des Verkäufers als Anfechtung des Kaufvertrages?
vgl. „völlige Unzweideutigkeit" http://www.123recht.net/Anfechtung-eines-im-Wege-der-Internetauktion-geschlossenen-Kaufvertrages-__a16142.html
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(Auszüge aus den Mails – eindeutig nicht relevante teile weggekürzt)
*Erklärungen vom Verkäufer als Antwort auf meine Meldung der Falschlieferung:
bei dem Produkt handelt es sich um ein Leergehäuse ohne Festplatten. Die Angabe 8 TB bezieht sich auf die maximal mögliche Kapazität. Bitte schauen Sie sich einmnal die Produktrezessionen an, hier ist auch ersichtlich, dass es sich um ein Leergehäuse handelt. Die zweite Lieferung wurde heute von uns verschickt. Falls Sie vom Rückgaberecht Gebauch machen wollen, dann verweigern Sie bitte die Annahme. Für die beiden anderen Geräte würden wir Ihnen ein Rücksendeformular und eine Paketmarke per Email schicken.
*Meine Nachfrage:
Ihre Aussage, dass die 8TB sich auf die maximal mögliche Kapazität beziehen ist schlichtweg falsch. Laut Hersteller sind 4TB je Festplatte, also im Stripe Modus insgesamt 4 x 4TB = 16TB, möglich. Das Gehäuse, in Leer habe ich auch unter Ihren angebotenen Artikeln gefunden: link
Jedoch auch ein anderer (deutlich niedrigerer) Preis. vielleicht eine Verwechselung?
Bitte liefern Sie die bestellte Ware nach.
*Verkäufer:
der Artikel ist bei **** schon seit 25.Februar 2010 gelistet.
Zu diesem Zeitpunkt gab es weder 3TB noch 4TB Festplatten.
Daher vielleicht die abweichende Angabe.
Der Hersteller, wie auch wir, bieten das Produkt nicht mit verbauten Festplatten an.
Wir werden **** bitten die missverständliche Beschreibung abzuändern.
Die Produktrezensionen beziehen sich immer direkt auf das Produkt. Nicht auf einen anderen Artikel.
In einer extra E-Mail lassen wir Ihnen ein Rücksendeformular und einen DHL Paketschein zukommen, damit Sie das anscheinend fälschlicherweise bestellte Produkt für Sie kostenfrei an uns zurück schicken können.
Bitte verweigern Sie die Annahme bei dem Paket was morgen in der Zustellung ist. Da sind natürlich auch keine Festplatten verbaut.
*Meine Antwort:
ich habe kein Produkt fälschlicherweise bestellt.
Bei allen Rezensionen handelt es sich um das Taurus Gehäuse.
Können Sie lesen anhand der Beschreibung „Rezension bezieht sich auf: …".
Ist ja auch egal, da Rezensionen nicht zum Vertrag gehören. Das einzige, was mich als Kunden interessiert, ist der Vertrag zwischen Ihnen und mir.
Ich möchte auch nicht von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen, denn ich will die Ware ja haben und bezahlt habe ich sie auch.
Da Sie das gleiche Gehäuse ohne Festplatten ebenfalls verkaufen, unter der ASIN B005BI3D9Q, gehe ich davon aus, dass Sie beides im Bestand haben.
Das Gehäuse ohne Festplatten wird auch zu einem deutlich günstigeren Preis angeboten. Wie erklären Sie mir sonst den Preisunterschied zweier identischer Artikel?
Wie soll ich weiter Verfahren? Bei dem zweiten Paket die Annahme verweigern?
Was geschieht mit den beiden Gehäusen die ich jetzt hier habe?
*Verkäufer:
Ja, bitte verweigern Sie die Annahme.
Bitte nutzen Sie wie in der letzten E-Mail geschrieben, das Rücksendeformular und den DHL Paketschein. Damit können Sie den Artikel für Sie kostenfrei an uns zurück schicken.
Wir haben Amazon über die Missverständliche Beschreibung bereits informiert, und eine Änderung Veranlasst.
Wie Sie bei unserem Angebot sehen können, kann es Preislich nicht passen, daß das Gehäuse inkl. Festplatten ausgeliefert wird. Wie auch immer, wir warten auf Ihre Rücklieferung.
*Meine Antwort:
Die Gehäuse werde ich, voraussichtlich morgen, zurücksenden, mit der Bitte um Nacherfüllung.
falsch








