Frage geschrieben am 08.09.2010 10:58:12
Onlinecasinos in Deutschland verboten ? Kann ich mein Geld zurück fordern?
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1717-- Einsatz geändert am 08.09.2010 11:25:59
Antwort geschrieben am 08.09.2010 12:31:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Norman Dauskardt
Flensburger Straße 11/13, 10557 Berlin, Tel: 030 36 41 41 90, Fax: 030 36 41 41 999
Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 22
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für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:
Die Veranstaltung von Glücksspielen in Deutschland ohne eine behördliche Erlaubnis ist gemäß § 284 StGB strafbar. Entsprechende Verträge (also z.B. die Teilnahme an einem Online-Casino) sind nichtig und aus Ihnen kann der Glücksspielveranstalter keine Rechte herleiten. Die von Ihnen genannten Online-Casinos haben jedoch ihren Sitz nicht in Deutschland, sondern in Gibraltar sowie Antigua und Barbuda.
Es ist davon auszugehen, dass die Casinos über Genehmigungen zur Veranstaltung von Glücksspielen in diesen ausländischen Gebieten verfügen. Ob diese Genehmigung allerdings das Glücksspiel mit deutschen Staatsbürgern in Deutschland (über das Internet) legalisiert, wenn sich das Angebot gezielt an deutsche Teilnehmer richtet, ist rechtlich höchst umstritten. Es wird z.B. vertreten, dass in diesen Fällen ebenso eine Genehmigung einer deutschen Behörde erforderlich ist.
Kann die ausländische Genehmigung das Glücksspiel in Ihrem Fall nicht legalisieren, so kann gegebenenfalls ein Rückzahlungsanspruch gegen das betreffende Casino bestehen, der jedoch zumindest für das Casino in Antigua und Barbuda schwer durchzusetzen sein dürfte, da das Casino dort (also auf Übersee) auf Rückzahlung verklagt werden müsste.
Denkbar ist weiterhin, dass der Zahlungsvermittler clickandbuy Ihnen gegenüber keinen Zahlungsanspruch geltend machen kann, weil das Unternehmen hier ein verbotenes Glücksspiel fördert und dem Zahlungsanspruch gegen Sie zumindest der Einwand von Treu und Glauben aus § 242 BGB entgegengehalten werden kann. Darüber kann jedoch ohne konkrete Prüfung der Einzelheiten keine abschließende Aussage getroffen werden.
Sollte clickandbuy noch kein Geld an das Casino weitergeleitet haben empfiehlt es sich in jedem Fall, dem Unternehmen clickandbuy mitzuteilen, dass es sich um eine Forderung aus einem aus Ihrer Sicht verbotenen Glücksspiel handelt und Sie deshalb keine Zahlungen an das Casino leisten werden. Danach kann sich clickandbuy zumindest nicht mehr auf die Unkenntnis der Art der Forderung berufen.
Ich empfehle Ihnen, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Einzelheiten Ihres Falles zu beauftragen. Sodann kann für jedes einzelne Casino geprüft werden, ob eine vorliegende Erlaubnis für das Spiel mit deutschen Teilnehmern gilt, wie die Erfolgsaussichten einer Rückforderung Ihrer Einsätze stehen und ob dem Zahlungsvermittler clickandbuy in diese Fall eine Rolle zukommt, die Ansprüche von clickanbuy gegen Sie ausschließen könnte.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg. Gern stehe ich Ihnen auch für eine weitergehende Beratung und Interessenvertretung unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Dauskardt
- Rechtsanwalt -
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