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Frage geschrieben am 04.01.2012 15:34:53

Online brillen verkaufen, presention der Ware allerings im richtigen Laden.

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 726
Wir haben eine Brillen Firma im Ausland und planen in Deutschland ueber einen online shop brillen zu verkaufen (sonnenbrillen, fassungen, fassungen mit korrekturglaesern und fassungen mit gleitsichtglaesern).

Um unsere Fassungen auch im traditionellen Retail zu testen, plannen wir einen sog. Pop-Up Store fuer 2-3 Monate in dem unsere Brillen zum verkauf angeboten werden.

Wenn ein Kunde nun eine Brille in dem Pop-Up Store kauft, soll der Kaufbvertrag allerdings nicht ueber die Ladentheke sondern direkt vom End-Kunden mit unsere Internetseite stattfinden. Die Brille wird dann direkt aus dem Ausland zum Kunden nach hause geschickt. Die Zahlung erfolg ausschliesslich per Kreditkarte. Nur Sonnenbrillen und Fassungen ohne Glas, kann der Kunde bar bezahlen und mitnehmen.


Meine Frage ist daher, duerfen wir dass und wenn nicht, was ist die beste alternative um Brillen in Deutschland zu presentieren/verkaufen ohne eine GmbH gruenden zu muessen und einen Opktik Meister einzustellen.

Sollten wir festellen das dass gut funktioniert, planen wir selbstverstaendlich die Gruendung einer Gesellschaft um eine Laden langfristig zu betreiben.






Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Ihre Frage, ob dies rechtlich möglich ist wird sich wohl nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten lassen.

Es ist natürlich schon zulässig, daß Sie Sonnenbrilen oder Brillengestelle verkaufen, ohne eine GmbH zu gründen.

Problematischer ist die Variante, daß die Kunden die Brillen zwar im Laden anschauen, aber nicht kaufen können, sondern lediglich im Internet bestellen können und diese direkt aus dem Ausland geschickt wird.

Hier könnte es sich um die Umgehung von Zollvorschriften handeln, da Sie zwar den Kaufpreis vom Kunden erhalten, aber nicht selbst für die Einfuhr der Waren sorgen und diese verzollen.

Weiterhin könnte in diesem Zusammenhang auch ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, da Konkurrenten die ihre Waren einführen und verzollen gegenüber dieser Verkaufsvariante eine Benachteiligung erleiden und Sie möglicherweise abmahnen.

Schließlich sei noch erwähnt, daß die von Ihnen vermittelte Einfuhr von Waren aus dem Ausland auch gegen Markenrechte verstoßen könnte, insofern die Einfuhr in die EU nicht vom Markenrechtsinhaber genehmigt ist.

Sie sehen ein derartiges Vorhaben braucht in jedem Fall eine sorgfältige rechtliche Prüfung, bevor es in die Tat umgesetzt wird.

Das soll natürlich nicht heißen, daß der Verkauf der von Ihnen erwähnten Produkte in Deutschland nicht möglich ist, aber der Direktversand aus dem Ausland erscheint jedenfalls nicht ohne Risiko.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die angegebene E-mail Adresse kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.01.2012 06:42:51

Danke Herr Mack,

Wir werden die Brillen aus dem Ausland fuer unsere Kunden versteuern. FedEx bietet diesen Service an. Der Kunde wird daher auch nur den Preis bezahlen von dem er ausgegangen ist.

Was wir allerdings nicht planen ist einen Optiker einzugestellen. Dass heisst, wir verkaufen Brillen die dem Medizinproduktegesetz (MPG) unterliegen ohne die Beratung eines Optikers zu gewaerleisten.

Sehen sie hier schwierigkeiten?

Da sie nicht weiter darauf eingeganen sind, denke ich dass es nach dem Dt. Steuerrecht kein problem sein kann, Produkte in Deutschland auszustellen, deren Verkauf aber durch eine auslaendische Firma zu verrechnen. Sehe ich das richtig?

Jonas
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.01.2012 10:30:10

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Wie Sie Ihre Geschäftsidee beschreiben sehe ich keine Schwierigkeiten. Sie werden die Sonnenbrillen und Fassungen nicht speziell für den Kunden anfertigen und daher ist kein Optiker notwendig. Dies wird beispielsweise auch in Kaufhäusern und Drogerien so gemacht.

Daher sollte es nach Ihrem Geschäftsmodell keine Problem wegen dem Medizinproduktegesetz geben.
Die Ausstellung von ausländischen Produkten alleine wird wohl unbedenklich sein, auf die sonstigen Bedenken hatte ich bereits zuvor hingewiesen.

Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten und wünsche viel Erfolg mit Ihrem Online-Shop. Wenn Sie weiteren Beratungsbedarf haben können Sie mich gerne unter meiner E-mail Adresse kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


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