14.06.2012 | 23:34
Antwort
von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ohne die genauen vertraglichen Details zu kennen, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur, ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich.
Ich gehe davon aus, dass die Versendung der Eintrittskarte, Vertragsbestandteil geworden ist. Wenn Sie nachweisen können, dass man Ihnen die Zusendung der Karte zugesichert hat, dann läge eine Vertragsverletzung der Agentur vor. Ich halte es für unzumutbar, wenn Sie drei Stunden vor Spielbeginn eine mail erhalten und darin mitgeteilt wird, dass die Karte abgeholt werden kann. Man kann nicht von Ihnen erwarten, dass Sie ohne Ticket zum Spiel anreisen.
Es spricht viel dafür, dass die Agentur den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Da nach dem Spiel Ihrerseits kein Interesse mehr besteht, wären Sie auch nicht verpflichter den Kaufpreis zu zahlen. Die Gegenseite hat den Vertrag nicht erfüllt.
Falls Ihr Konto jetzt wirklich belastet wird, ist es nur ein Problem an die Agentur heranzukommen. Man müsste znächst anhand der Unterlagen prüfen, ob Sie eventuell Deutschland als Gerichtsstand vereinbart haben. Davon gehe ich aber nicht aus. Die Agentur müsste also im Extremfall in England verklagt werden. Ohne Anwälte mit Zulassung in England wird dies kaum möglich sein.
Sie sollten prüfen lassen, ob die Agentur bekannt ist und welche Aussichten es gibt, eine Forderung auch durchzusetzen. Sinnvoll wäre es hier eine deutsche Kanzlei mit Sitz in England zu beauftragen. Man muss natürlich abwägen, ob Kosten und möglicher Nutzen, in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@hotmail.de
Nachfrage vom Fragesteller
15.06.2012 | 01:39
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, diese hat mir schon einmal geholfen. Bei der Ticketagentur handelt es sich um www.onlineticketexpress.com mit Firmensitz in Andorra - nicht, wovon ich fälschlicherweise ausging, um eine Agentur in England. Aus den Unterlagen (auch zu lesen unter der o. g. Homepage unter "terms and conditiones") ist für mich kein Gerichtsstand erkennbar bzw. explizit vereinbart. Jetzt bräuchte ich also ggf. einen Anwalt, der in Andorra zugelassen ist? Wie komme ich an Adressen solcher Anwälte für eine Erstberatung?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
15.06.2012 | 17:01
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Wenden Sie sich an das deutsche Generalkonsulat in Barcelona. Zu dessen Bezirk gehört auch Andorra. Über das Konsulat kann man Listen mit deutschsprachigen Anwälten beziehen, die über eine Zulassung in Andorra verfügen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt