Darf man ein Kundenkonto als Shopbetreiber löschen?
Antwort geschrieben am 08.01.2012 02:28:34
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und des ausgelobten Einsatzes darstellen.
1. Die Shopbetreiber haben dies meist in Ihren AGB geregelt wie Sie in einer solchen Angelegenheit vorgehen.
Ist noch kein Vertrag zu Stande gekommen sind Sie nicht verpflichtet, den Käufer über sie Ablehnung des Auftrages zu informieren. Jedoch informieren die meisten Onlinehändler den Kunden in Form einer Email, wenn der Auftrag von Seiten des Händler storniert wird (z.b. negative Bonität).
Wenn Sie an einem Geschäft mit dem Kunden interessiert sind, erhält dieser in de Regel von Ihnen eine Auftragsbestätigung. Erhält er eine solche nicht, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Geschäft zustande kommt.
Im Falle einer Annahme der Bestellung und einer anschließenden Stornierung Ihrerseits müssen Sie den Kunden hierüber in Kenntnis setzen.
2. Sie dürfen sich aussuchen mit wem Sie einen Vertrag eingehen möchten oder auch nicht. Ihnen steht es auch frei, das Kundenkonto zu löschen, wenn Sie dies für richtig halten.
Ich hoffe Ihnen auf Ihre Fragen weitergeholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen bei einer Prüfung oder weiteren Fragen im Rahmen eines Direktmandates über die Option Direktanfrage zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen zu geben.
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