Wenn es verboten ist, welche Strafen drohen dem Spieler ? Desweiteren, wenn es verboten ist: Gibt es dann überhaubt eine Strafverfolgung ?
Meine Überlegung: Es ist nicht verboten ins Ausland zu fahren und dort Casino zu spielen. Bei einem Online Casino ist das nicht viel anders. Das Spiel findet ja auf dem Server des Casino-Anbieters statt.
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Diese Antwort ist vom 2.8.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 02.08.2005 16:04:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Nina Heussen
Heinrich-Brüne-Weg 4, 82234 Weßling, Tel: 08153 8875319, Fax: 089 89530208
Erbrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 252
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:
1.Glücksspiel ist dann illegal bzw. Unerlaubt, wenn es ohne behördliche Erlaubnis öffentlich veranstaltet wird, § 284 StGB. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Wenn der Betreiber im Ausland ist, kann er allerdings in den meisten Fällen nicht belangt werden. Das spielt aber grundsätzlich für die Tatbestandserfüllung keine Rolle.
2.Auch der Spieler macht sich strafbar gemäß § 285 StGB, wenn er sich an einem solchen nicht erlaubten Glückspiel beteiligt. Wer sich an einem illegalem Glücksspiel wird gem § 285 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
3.Dabei ist es egal, ob der Betreiber in Timbuktu sitzt. Denn wenn Sie in Deutschland spielen, findet die Beteiligung in Deutschland statt und kann nach deutschem Strafrecht verfolgt werden, § 3 StGB.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
www.anwaeltin-heussen.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.08.2005 16:17:38
Sehr geehrte Anwältin, vielen Dank. Aber ich bin aus Ihrer Antwort noch nicht ganz schlau geworden. Haben Sie schon mal von einem Fall gehört, wo ein deutscher Spieler verurteilt wurde ? Ist da eine Strafverfolgung sicher ?
Sehr geehrte Anwältin, vielen Dank. Aber ich bin aus Ihrer Antwort noch nicht ganz schlau geworden. Haben Sie schon mal von einem Fall gehört, wo ein deutscher Spieler verurteilt wurde ? Ist da eine Strafverfolgung sicher ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.08.2005 16:34:23
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Strafbarkeit mag nach dem Urteil des BGH vom 12.12.2000, AZ: 1 StR, 184/00 gegeben sein. Auf Grundlage dieses Urteils sind dann auch Handlungen, die zwar über das Internet auf einem Server im Ausland vielleicht sogar legal stattfinden, nach unserem Strafrecht verfolgbar. Da es an diesem Urteil aber große Kritik gab, werden in der Praxis derartige Straftaten nicht verfolgt und wenn es doch zu staatsanwaltlichen Ermittlungen kommt, normalerweise eingestellt.
Das ist allerdings nur die momentane Lage. Noch ist das Verhalten jedenfalls strafbar.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Strafbarkeit mag nach dem Urteil des BGH vom 12.12.2000, AZ: 1 StR, 184/00 gegeben sein. Auf Grundlage dieses Urteils sind dann auch Handlungen, die zwar über das Internet auf einem Server im Ausland vielleicht sogar legal stattfinden, nach unserem Strafrecht verfolgbar. Da es an diesem Urteil aber große Kritik gab, werden in der Praxis derartige Straftaten nicht verfolgt und wenn es doch zu staatsanwaltlichen Ermittlungen kommt, normalerweise eingestellt.
Das ist allerdings nur die momentane Lage. Noch ist das Verhalten jedenfalls strafbar.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
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