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Frage geschrieben am 08.09.2010 13:56:08

Online Casino- Uteil vom EuGH

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1403
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,

der EuGH hat heute das staatlche Glücksspielmonopol gekippt.
Sind ausländische Online Casinos, die bisher keine Lizenz hatten, nun automatisch lizensiert?
Ist früheres Spielen in einem Online Casino nachträglich legalisiert?

Vielen Dank.

-- Einsatz geändert am 08.09.2010 15:31:33


Antwort geschrieben am 08.09.2010 18:07:42
Rechtsanwalt LL.M. (UOW, Australien) Kevin Winkler
Am Saalbrink 23, 31535 Neustadt , Tel: 05036 925120, Fax: 05036 925121
Arbeitsrecht, Internationales Recht, Sozialrecht, Medizinrecht, Medienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten:

In der Rechtssache C-409/06 hat der EuGH in Beantwortung der konkrteten Vorlagefrage des deutschen Geerichts festgestellt, unionsrechtswidrige Beschränkungen durch nationales Recht, hier bezogen auf das Sportwettenmonopol, mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht unvereinbar ist, wenn die Wetttätigkeit nicht in „kohärenter und systematischer Weise" durch das nationale Recht begrenzt wird, auch nicht für eine weitere Übergangszeit weiter angewandt werden darf.
Dies bedeutet nicht, dass automatische Linzenzen entstehen. Auch tritt keine nachträgliche Legalisierung ein. Nach den §§ 284 ff StGB fällt unter die Verbotsregel grundsätzlich jedes Auslands-Online-Casino, das von Deutschland aus aufrufbar und spielbar ist. Der EuGH hat jetzt festgestellt, dass diese Verbotsnormen (seit ihrem Bestehen) gegen EU-Recht verstoßen haben und mit sofortiger Wirkung keine Wirkung mehr entfalten dürfen, also entsprechendes Verhalten der Spieler nicht mehr strafbar sein kann und im Grunde auch in der Vergangenheit nicht war, da die Verbotsregelung von Beginn an gegen höherrangiges EU-Recht verstieß. Es somit nicht mehr mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden. Auch in der Vergangenheit wurde der Umstand, dass deutsche Verbotsregelungen praktisch weltweite Anwendung finden sollten, dadurch „ausgeglichen", dass Verurteilungen für Teilnahmen an Online-Casinos kaum vorkamen und entsprechende staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren in der Regel wegen geringer Schuld eingestellt wurden. Solange damit keine gesetzlichen Regelungen bestehen, die eine nachhaltige, in kohärenter und systematischer Weise erfolgende, Begrenzung des Glücksspiels und damit die Gefahr der Spielsucht effektiv begrenzen kann, gegeben ist, ist eine entsprechende Teilnahme nicht mehr strafbar. Die Lizensierungsverfahren sind davon aber unabhängig zu betrachten und sollten nicht durch eine eventuelle automatische Lizensierung obsulet werden. Vielmehr ist es wohl teilnehmenden Spieler zu raten, darauf zu achten, an Online-Casionos mit entsprechenden EU-Lizenzen teilzunehmen, da im Nicht-EU-Ausland lizensierte Online-Casinos von der Entscheidung des EuGH die Dienstleistungsfreiheit des EU-Rechts betreffend nicht mit einbezogen sein dürften.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage mit diesen Ausführungen zufrieden stellend beantworten. Hinweisen möchte ich darauf, dass dieses Forum nur eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer von Ihnen geschilderten Rechtsfrage vornehmen kann. Eine umfassende rechtliche Beratung soll und kann hierdurch nicht ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
K. Winkler, LL.M. (UOW, Australien)
Rechtsanwalt

Kevin Winkler, LL.M. (UOW, Australien)
Rechtsanwalt

Am Saalbrink 23, 31535 Neustadt a. Rbge.

Mail: winkler@winkleranwaltskanzlei.com

Fon: 05036 925120
Fax: 05036 925121


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.09.2010 21:37:29

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Sind in Gibraltar ausgestellte Lizenzen in der EU gültig?
Dies wird allgemein negiert, da Gibraltar nicht zum EU-Binnenmarkt gehört.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.09.2010 07:44:36

Sehr geehrter Fragesteller,

leider kann ich diese "Nachfrage" nicht beantworten, da es keine Nachfrage zu Ihrer Ausgangsfrage ist, sondern vielmehr eine neue Frage, die Sie erneut mit einem entsprechenden Einsatz in das Forum stellen sollten oder als Direktanfrage an einen Anwalt richten sollten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, zumal auch der Einsatz für Ihre Ausgangsfrage diese neue Frage nicht mehr abdecken kann.

Mit freundlichen Grüßen,
K. Winkler, LL.M. (UOW, Australien)
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Online Casino- Uteil vom EuGH | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-09-10
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