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Frage geschrieben am 25.08.2010 06:40:29

Online Betrug

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1677
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige dringend Ihre Hilfe.
Ich habe von der Firma Outlets.de eine Zahlungsaufforderung in Hoehe von 96 € erhalten die nun mit einem Inkasso Unternehmen eingetrieben werden soll.

Ich habe mich nie auf der Website dieser Firma outlets.de eingetragen, angemeldet oder der Gleichen.
Auf meinen Einspruch reagierten Sie mit einem sehr fragwürdigen Beweis.
Sie nannten mir eine IP Adresse die nachweisslich nicht meiner entspricht.
Wie soll ich nun weiter verfahren?

Beste Grüße


Antwort geschrieben am 25.08.2010 14:39:54
Rechtsanwalt Alexander Stephens
Neuhauserstr. 3, 80331 München, Tel: 089 23 66 20-63, Fax: 089 25 55 13-2717
Opferschutzrecht, Betäubungsmittelrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht
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Sehr geehrter Fragensteller,

ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Soweit Sie bei dieser Seite nichts bestellt haben, brauchen Sie sich vorerst auch keine Sorgen machen. Denn Ihrem Falle ist die Firma outlets.de beweispflichtig dafür, dass zwischen Ihnen und dieser Firma ein Vertrag zustande gekommen ist.
Soweit auch noch die IP Adresse falsch ist, dürfte der Beweis ohnehin nicht zu erbringen sein.
Sie müssen nur unbedingt auf zwei Dinge achten:
1. Geben Sie dem Inkassobüro bescheid, dass keine Forderung besteht und Sie deshalb nicht bezahlen und verweisen Sie die Damen und Herren nötigenfalls freundlich auf den Rechtsweg
2. Sollten sie einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg bekommen, müssen Sie unbedingt reagieren und entweder selbst oder vertreten durch einen Anwalt Widerspruch einlegen.
Zusammenfassend gesprochen, sollten Sie sich aber keinen weiteren Gedanken machen, da es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen Fehler oder auch einen schlechten Scherz eines Dritten handeln kann, der natürlich keinerlei Rechtswirkungen für Sie entfaltet.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie mich über 123recht.net auch im Wege einer (kostenpflichtigen) Telefonberatung konsultieren (http://www.123recht.net/loginvoip.asp?lawyerid=104930).

Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.

Ich bedanke mich nochmals herzlichst für Ihre freundliche Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus München,

Ihr
Alexander Stephens

__________________________________________________________________________________

*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.


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