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Frage geschrieben am 08.03.2010 16:12:06

Ohne DB - Killer Motorrad fahren

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5250
Hallo!

Wie ist es rechtlich zu berwerten, wenn man "vergessen" hat den DB-Killer (oder auch DB-Eater) wieder in seinen Auspuff vom Motorrad einzubauen und somit etwas lauter unterwegs ist?

Ich meine etwas von 25€ Bußgeld gelesen zu haben. Ist dies noch aktuell oder zieht das noch weitere Folgekosten nach sich (wie Gutachten erstellen, um die Betriebserlaubnis wiederherzustellen...?)

Kann die Weiterfahrt eigentlich dann noch verwehrt werden, wenn man den DB-Killer dabei hat?

Und was ist bei einem Unfall? Kann die Versicherung einen tatsächlich in Regress nehmen, nur weil kein DB - Killer verbaut war?

Vielen Dank für die Antwort!


Antwort geschrieben am 08.03.2010 17:31:24
Rechtsanwalt Michael Böhler
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ich sehe bei der Nutzung eines Motorrades ohne dB-Killer das Risiko, dass ein Bußgeld von € 50,00 verhängt sowie 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden. Dies ergibt sich aus Nr. 175 BKatV in Verbindung mit §§ 3 Abs. 1 S. 1, 48 Nr. 1 FZV, in dem das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne die entsprechende Betriebserlaubnis/Zulassung geregelt ist.

Grundsätzlich kann die Weiterfahrt ohne den montierten (ihn z.B. im Rucksack mitzuführen, hilft nicht) dB-Killer verweigert werden, was nur dann unterbleibt, wenn die Beamten „ein Auge zudrücken“. Zudem droht bei Nutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs der Verlust des Versicherungsschutzes und ggf. auch ein Regress des Haftpflichtversicherers nach einem Unfall, wobei dies im Einzelfall zu prüfen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
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