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Frage geschrieben am 15.07.2011 13:34:39

Offshore Firmengründung - Schutz vor Abmahnungen?

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 920
Ich habe Kunden in Deutschland, z.T. auch in den USA. Ich suche nicht nach einem Steuervorteil. Die Steuern können ganz normal in Deutschland gezahlt werden.

Das Produkt welches ich vertreibe ist in einer grauen Zone im Markengesetz. Um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen möchte ich mich mit einer Offshore Firma im Falle einer (zivilrechtlichen?) Klage insoweit schützen, dass nur die Firma belangt werden kann und ich eine gewisse Anonymität habe.

Ich habe die Möglichkeit, dass der Firmeninhaber seinen Wohnsitz außerhalb der EU hat.

Welche Nachteile muss ich fürchten? Schützt mich eine Offshore-Firma, wie beschrieben?


Antwort geschrieben am 15.07.2011 15:08:10
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Die Vertreibung eines Produktes durch eine Off-Shore Firma schützt das Unternehmen und die handelnde Person nicht vor einer gerichtlichen Geltendmachung. Zwar ist die tatsächliche Durchsetzung des Anspruches aufgrund der Sprachbarrieren und einer anderen Rechtsordnung erschwert, jedoch bewegt sich das Unternehmen nicht im rechtsfreien Raum.

Der potentielle Gegner wird bei einer gerichtlichen Geltendmachung abwägen müssen, ob die anfallenden Kosten im Verhältnis zum Nutzen stehen. Erfahrungsgemäß sind die Rechtsverfolgungskosten durch Übersetzungskosten etc. teuer als wenn dies im heimischen Rechtskreis erfolgt.

Da es sich im Markenrecht in der Regel um höhere Streitwerte handelt, wird die Gegenseite möglicherweise höhere Aufwendungen in Kauf nehmen, um seinen Anspruch durchzusetzen. Im Falle einer Verletzung des Markenrechtes droht je nach Wahl der Rechtsform auch eine persönliche Inanspruchnahme der handelnden Personen.

Im Ergebnis kann eine gewisse Anonymität gegeben sein, was aber auch bei einer englischen Ltd. der Fall ist. Die Anspruchsverfolgung gegenüber einer Offshore Firma wird auch hier von wirtschaftlichen Interessen geleitet werden, so dass alleine die Wahl eines Firmensitzes nicht zu einem Freibrief für einen sorglosen Vertrieb des Produktes führt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Im Rahmen der Nachfragefunktion oder auch für eine weitergehende Beratung stehe ich gerne zur Verfügung. Möglicherweise lässt sich Ihr Vorhaben auch ohne ein Offshore Unternehmen realisieren.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

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