Offene Forderung wurde nicht wie angekündigt abgebucht!
| 28.03.2011 11:10 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich erhielt eine Mahnung einer Firma, bei der ich Ware bestellt habe am 03.11.2010 in Höhe von 58,50 €. Als ich sie bezahlen wollte ist mir aufgefallen, dass auf der Mahnung keine Bankverbindung der Firma angegeben war. Und unter dem Betrag stand der Satz: "Die Rechnung wird per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen!"
Die erste Abbuchung war fehlgeschlagen, deshalb der Mahnlauf, aber in der Zwischenzeit war alles wieder ok auf meinem Konto, es war gedeckt. Und ich habe den Beleg dann abgelegt in der Annahme, dass sich der Fall ja geklärt hat, wenn das ohnehin abgebucht wird.
Habe mich weiter nicht darum gekümmert!
Am 04.02.2011 erhielt ich dann aber einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Woraufhin ich mich bei den zuständigen Anwälten telefonisch meldete, das war aber erst am 03.03.2011, da ich vorher nicht meine Post bearbeiten konnte. Diese vermittelten mich weiter an ein Inkassobüro, das ich ebenfalls zunächst telefonisch kontaktierte und nach Absprache eine email mit angehängter Mahnung die meine Aussage bestätigt zusendete.
1 Woche später bekam ich einen Anruf, dass ich trotzdem alle Kosten tragen muss.
Heute erhielt ich einen Vollstreckungsbescheid einer Gerichtsvollzieherin.
Den Betrag in Höhe von 58,40 € habe ich in der Zwischenzeit an die Anwälte überwiesen. Meinen Widerspruch habe ich noch einmal schriftlich an das Inkassobüro und die Gerichtsvollzieherin geschickt.
Wie sieht dieser Fall für mich aus - muss ich die Gebühren über zusätzlich ca. 130,00 € zahlen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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