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Frage geschrieben am 01.02.2012 13:40:16

Österreichisches Mietrecht - Kündigung eines befristeten Mietvertrages

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 520
Ich habe in Österreich einen auf 3 Jahre befristeten Mietvertrag abgeschlossen. Laut §29 Abs. 2 MRG kann ich diesen nach Ablauf eines Jahres und unter Einbehaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen. Nach genau 9 Monaten habe ich dieses auch, d.h. ich möchte die Wohnung nach genau einem Jahr verlassen. Mein Vermieter meint aber nun, dass ich erst nach einem Jahr kündigen kann und von da ab die 3-monatige Kündigungsfrist zählt, d.h. ich die Wohnung effektiv 15 Monate mieten muss. Ist dies rechtens?


Antwort geschrieben am 01.02.2012 15:39:15
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
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Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.


Ihr Vermieter hat leider Recht. Ihnen steht nach Ablauf eines Jahres gem. § 29 Abs.2 MRG das unverzichtbare Kündigungsrecht zu. Da dieses jedoch nicht fristlos, sondern an eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gebunden ist, können Sie frühestens nach 15 Monaten ausziehen.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Beste Grüße

Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin



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