Öffentlicher Dienst: Urlaubsanspruch beim Wechsel von Voll- auf Teilzeit
11.07.2012 12:26 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dirk Zetsche
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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe ein Problem mit der Urlaubsberechnung:
1. Der tarifliche Jahresurlaub beträgt bei 100%-Beschäftigung 30 Tage (geteilt durch 12 Monate ergibt dies einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen pro Monat).
2. Bei einer 60%-igen Beschäftigung steht einem ein Jahresurlaub von 18 Tagen zu (ergibt einen Urlaubsanspruch von 1,5 Tagen pro Monat).
3. Ich arbeitete von 1.1.-30.4.2012 Vollzeit und erwarb daher einen Urlaubsanspruch von 4 x 2,5 = 10 Tage.
4. Seit 1.5.2012 arbeite ich in Teilzeit, 60% (= 3 Tage pro Woche). Für die Monate Mai bis Dezember errechnet sich daher ein Urlaubsanspruch von 8 x 1,5 = 12 Tagen.
5. Demzufolge entsteht ein Urlaubsanspruch von 22 Tagen für das gesamte Jahr: Jan-Apr (4x2,5) = 10 Tage plus Mai-Dez (8x1,5) = 12 Tage.
6. Merkwürdigerweise kommt die Behörde, bei ich arbeite, nur auf einen Gesamt-Jahresurlaub von 18 Tagen, was damit erklärt wird, dass ich nur insgesamt 6 Wochen Urlaub pro Jahr habe und man mir somit nur 18 Tage genehmigt.
Wer hat Recht? Ist die Berechnung falsch oder ist es in Ordnung, dass 2 verschiedene Beschäftigungsarten (100% und 60%) über einen Kamm geschoren werden?
Vielen Dank für Rat und Tat!!!
Trifft nicht Ihr Problem?
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