Nutzungsrechte => Darf Vermieter private Feier verbieten?
13.08.2009 16:12 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Verlobte und ich sind Mieter eines großen Wohnhauses. Dazu gehört zusätzlich eine große Abstellfläche, für wir alleinige Nutzungsrechte haben (eine alte Diele, direkt am Wohnhaus angebaut). Es ist lediglich eine kleine, genau bezeichnete Ausnahmefläche im hinteren Gebäudeteil vereinbart, auf der Vermieter Zugang haben. Zum Raum um den er hier geht, haben sie keinen Zugang.
Über diese Fläche gab es einen Rechtsstreit über die Frage, ob dieser Abstellraum zum Mietvertrag gehört, oder nicht (Mängel wegen Regeneinbruch). Dieser endete mit einem Vergleich und wir dürfen nur nutzen und nicht bemängeln.
Der Vermieter gibt trotz des Vergleichs jedoch keine Ruhe und führt einen Kleinkrieg gegen uns. Bald heiraten wir und wollen auf dieser großen Abstellfläche unseren Polterabend feiern. Es handelt sich um eine alte Diele von 1890 und auf dem Dachboden dieser Diele lagert altes Stroh (es gibt keinen direkten Zugang im Partyraum). Unsere Vermieter haben nun Wind von unserem Polterabend bekommen und untersagen die (wie ich meine private) Veranstaltung. Sie erlauben diese nur, wenn wir folgende Nachweise bringen: 1) Ausreichende Anzahl von Feuerlöschern, 2) Rauchverbot 3) kein aufstellen offener Kerzen. Weiterhin sollen wir ihnen nachweisen, dass wir ausreichend versichert sind. Man muss dazu sagen, dass die Vermieter sich noch nie um die alte Diele oder um Feuerschutz gekümmert haben. Es hängt dort z.B. ein uralter Feuerlöscher ohne Schlauch, der die letzten 3,5 Jahre nicht gewartet wurde.
Der Sinn dieser Aktion ist klar: Die Vermieter wollen uns nur schikanieren, weil sie sich mit anderen Forderungen nicht durchsetzen können (aktueller Streit: Nebenkostenabrechnung; sie weigern sich, komplette Nachweise zu erbringen).
Meine Reaktion war zunächst, dass ich wütend und schockiert war. Inzwischen bin ich der Meinung, dass es unsere private Veranstaltung ist (wie ein Geburtstag) und dass die Vermieter uns diese nicht verbieten dürfen. Somit würde ich gar nichts nachweisen und einfach feiern. In der alten Diele wird ohnehin nie geraucht.
Frage 1: Dürfen die Vermieter uns das verbieten und die Nachweise verlangen?
Frage 2: Kann ich diese Aktion ignorieren?
Frage 3: Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn ich trotzdem feiere?
Frage 4: Können wir uns im Vorfeld schon dagegen wehren?
Frage 5: Darf der Vermieter überhaupt altes Stroh dort lagern, wenn er gar keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr hat? Kann die Feuerversicherung dem Vermieter nicht verbieten, dies zu tun?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort und freundliche Grüße,
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