meinem Bruder und mir gehört ein Grundstück (zur Zeit mit einer Scheune bebaut) zu gleichen Teilen. Unser Nachbar möchte dieses Grundstück kaufen um dort Stellplätze, später evtl. Garagen, zu bauen. Es besteht im Prinzip Einigkeit darüber dass wir ein lebenslanges Nutzungsrecht für einen PKW-Stellplatz auf diesem Grundstück erhalten.
Gibt es verschiedene Arten von Nutzungsrechten in diesem Fall?
Wie sollte die Grösse, Lage und Zufahrtsregelung zum Stellplatz vertraglich geregelt werden?
Gibt es Mindestgrössen für Pkw-Stellplätze?
Was davon muss im Grundbuch eingetragen werden?
Vielen dank führ Ihre Antwort
Antwort geschrieben am 10.09.2011 08:09:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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als Nutzungsrechte kommen die Grunddienstbarkeit, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit oder der Nießbrauch in Betracht.
Sämtliche Nutzungsrechte sind im Grundbuch einzutragen.
Das Nutzungsrecht kann und sollte im notariellen Kaufvertrag vereinbart werden. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände wird der Notar die genaue Formulierung zu Größe etc. mit Ihnen besprechen.
Die Mindestgröße eines Stellplatzes beträgt in der Regel 2,30 m Breite und 5 m Länge; etwas anderes kann sich aus örtlichen Satzungen ergeben, die zu prüfen wären.
Welches der genannten Nutzungsrechte in Ihrem Fall zu vereinbaren ist, wird auch mit dem Notar zu besprechen sein. Denn das ist von den tatsächlichen Gegebenheiten abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
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