Nutzungsentschädigung nach Verkauf ETW
27.07.2012 19:39 |
Preis: 30,00 € |
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Preis: 30,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli
| in unter 2 Stunden
Wir haben unsere ETW verkauft. Fälligkeit des KP war zum 15. Mai. Auf Drängen des Käufers haben wir die Wohnung bereits am 10. Mai an ihn übergeben. Der Käufer zahlte nicht fristgemäß zum 15. Mai, sondern erst zum 30. Juni.
Frage: Kann für die Zeit ab Fälligkeit bis Zahlungseingang eine Art Nutzungsentschädigung verlangt werden, wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage ?
Hatten die Wohnung vorzeitig übergeben, da wir uns auf die fristgemäße Zahlung des KP verlassen hatten, im Kaufvertrag hierzu aber keine spezielle Regelung getroffen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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