Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 05.07.2010 16:47:48

Nutzungsbedingungen auch ohne anklicken Akzeptiert ?

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 892
Ich habe über ein Kontaktformular eines Anzeigen-Internetdienste Anbieters eine Anfrage an den Endkunden des Anzeigen-Interntet-Anbieteres gestellt.

Das Formular ist einfach auszufüllen und das Absenden erfordert kein bestätigen der "NUTZUNGSBEDINGUNGEN" bzw ist überhaut nicht vorhanden.
Lediglich unterhalb des Anfrage Senden Buttons steht daß : Daß ich mit den Absenden des Anfrageformulares die Nutzungsbedingungen akzeptiere.

Ist das rechtlich in Ordnung oder muss ich als Anwender nicht expilzit auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen werden, oder kann ich auch ohne die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren dieses Formualr verwenden ?



Antwort geschrieben am 05.07.2010 16:56:13
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,

die Nutzungsbedingungen stellen Allgemeine Geschäftsbeziehungen (AGB) dar und sind nur dann wirksam einbezogen, wenn der Nutzer die zumutbare Möglichkeit die Kenntnisnahme erhält.

Dies ist dann z.B. gegeben, wenn ein Link auf die AGB/Nutzungsbedingungen verweist oder auf der Homepage selbst auf diese Bedingungen hingewiesen wurde. Ein solcher Hinweis, dass durch das Absenden zugestimmt wird, wäre also ausreichend.

Dies ist natürlich dann auch immer eine Frage des Einzellfalls.
Wenn Sie mir die Internetadresse mitteilen, dann kann ich für Sie das genauer überprüfen?

Gibt es hierbei für Sie rechtliche Probleme, dass etwas von Ihnen verlangt wird, das in den AGB stand?


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.07.2010 17:20:30

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort,

zu Ihren Fragen:

1. Ein solcher Hinweis, dass durch das Absenden zugestimmt wird, wäre also ausreichend.

Bei dem Formular stehen die AGBs erst nach dem Absendebutton.
Somit habe ich diese leider nicht gelesen geschweige denn aktiv akzeptiert.

siehe : http://www.ferienwohnungen.de/ferienwohnung/13194/anfrage/


2. Gibt es hierbei für Sie rechtliche Probleme, dass etwas von Ihnen verlangt wird, das in den AGB stand?

Ich habe mehrer Kunden des Anbieters über das Kontaktformular angeschrieben und Sie gefragt ob Sie nicht auch zusätzlich in einen anderen Portal Ihre Anzeigen kostenlos schalten wollen. Das Portal betreibt ein Freund von mir auf Fuerteventura und ich habe über das Formular Kontakt zu den Anbietern aufgenommen und Ihnen angeboten auch dort kostelos zu werben. Nun hat mein Bekannter Post aus Deutschland bekommen mit einem Brief vom Landgericht Flensburg §3,34 GVG NR1410 KVGKG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.07.2010 18:45:29

Sehr geehrte Fragestellerin,

das Formular, welches sich bei mir öffnet enthält unten einen Link auf die allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Die Art und Weise, dass der Hinweis erst unterhalb des Absendebuttons steht, kann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, von den Gerichten unterschiedlich gewertet werden.
Es ist am Ende eine reine Auslegungssache, ob der entscheidende Richter dies nun als einbezogen geltend lässt oder dies nicht für rechtens erachtet, da sich der Hinweis erst nach dem Button befindet.
Hierbei kommt es dann immer auf eine gute Begründung an. Eine konkrete rechtliche Regelung dazu gibt es nicht.

Wenn Sie oder Ihr Bekannter Probleme bekommen haben sollten, wenn auch gerichtlich, wie Sie ja sagten, dann kann ich mir gerne die Angelegenheit anschauen und meine Stellungnahme dazu geben und Ihnen bei der Klärung der Angelegenheit behilflich sein.



Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hoffmeyer direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internetrecht, Computerrecht letzten Monat:

20
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Nutzungsbedingungen   anklicken   Akzeptiert