Nutzungsausfallentschädigung
12.07.2009 11:43 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Preis: ***,00 € |
Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Im Jahr 2008 haben wir unseren Neubau bezogen. Im Nachhinei stellte sich heraus, dass die 3 eingebauten Schiebetüranlagen falsch eingebaut wurden. Folge dieses Mangels ist, das bei Regen Wasser eintritt und sich auf der Bodenplatte sammelt und an den Wänden Feuchtigkeitsschäden verursacht.
Das Fensterbauunternehmen beseitigt nun den Mangel in dem es die betroffen Schiebetüren austauscht. Gegen den Mangelfolgeschaden ist das Unternehmen versichert. Diese Versicherung hat einen Schadenersatzanspruch dem Grunde nach bereits anerkannt.
Der Mangelfolgeschaden stellt sich wie folgt dar: Der Betroffene Bereich (Wohnzimmer+Essbereich = ca. 80 qm) muss komplett leergeräumt werden. Die Küche wir abgedeckt und ist somit nicht zu gebrauchen. Zur Trocknung der Bodenplatte werden Trocknungsgeräte eingesetzt welche Tag und Nacht laufen. Die Versicherung hat uns vorgeschlagen, das unsere Familie (2 Erwachsene + 3 Kinder) für die Zeit der Sanierung (ca. 5 Wochen) ein Appartment anzumieten. Lieber würde ich meine Familie jedoch in Urlaub schicken und selbst in der Woche bei Freunden unterkommen und jeweils am Wochenende nachfahren.
Daher die Frage: Kann ich nicht eine pauschale Nutzungsentschädigung geltend machen? Unser Haus hat 345 qm Wohnfläche und ist sehr hochwertig ausgestattet. Ein Appartement (ca. 70 qm) in einem Boardinghaus in Köln für 5 Personen kostet etwa 150 € pro Tag.









