Nutzungsänderung Gewerberaum Mietvertrag
| 16.07.2011 11:45 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Hallo,
aktueller Haus und Grund Standard Gewerberaum-Mietvertrag -> Daraus:
§2 Nutzungszweck:
1. eingetragen wurde "Gross- und Einzelhandel Textil u. Elektronik"
3. "Der Mieter hat- soweit durch die Art und Nutzung seines Betriebes erforderlich - auf eigene Kosten alle öffentlichen und privatrechtlich vorgeschriebenen Erlaubnisse, Genehmigungen, Einwilligungen, Abnahmen, Prüfungen....... usw"..."Ist oder wird der Vermieter mit entsprechenden Auflagen, Genehigungen usw. im vorstehenden Sinne belastet, die durch Nutzung, Betrieb oder Gewerbe des Mieters bedingt sind, so hat der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen....."
-> Bisher wurde das angemietete Ladenlokal von einem Drogeriemarkt genutzt. Nun soll ein kleineres Modegeschäft und ein Lager mit Packraum da rein. Die Stadt besteht auf eine ordentliche Nutzungsänderung inkl. allem. (Kosten Architekt ca. 1000 Euro)
-> Frage: Wer muss die Kosten tragen?
Der Vermieter hat das Objekt ja unter Punkt 1 für eine ganz bestimmte Nutzung an mich vermietet. So lange keine Genehmigung vorliegt kann der Vermieter mir das Objekt ja nicht zu vertragsgemässen Nutzung vermieten.
Trifft nicht Ihr Problem?
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