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Frage geschrieben am 01.04.2011 09:49:41

Nutzungsänderung landw. Lagerhalle zu Metallbaubetrieb

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 876
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 29 weitere Antworten zum Thema Nutzungsänderung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits oben erwähnt möchten wir eine landw. Halle zum Metallbaubetrieb umnutzen.

Dies wurde uns jedoch nach § 35 Abs.1 BauGB abgelehnt.

Gibt es eine Möglichkeit dies doch noch genehmigt zu bekommen?
Wenn ja, was müssten wir in die Wege leiten?

P.S. die Halle wird zusätzlich noch zur Landwirtschaft genutzt und Sie befindet sich außerhalb der Ortschaft.


Antwort geschrieben am 01.04.2011 10:19:45
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer bisherigen Sachverhaltsdarstellung werden Sie nur mit einer Ausnahmegenehmigung weiterkommen, sofern Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.

Entscheidend ist dabei, ob mit der Änderung den Darstellungen des Flächennutzungsplans wird oder den Darstellungen eines Landschaftsplans widersprochen wird, wobei nicht noch das äußere Erscheiungsbild nach Nutzungsänderung wichtig ist, sondern natürlich auch die Umwelteinwirkung von möglichem Lieferverkehr.


Vorbehaltlich einer genaueren Prüfung anhabnd von Plänen etc. werden Sie also letztlich nur damit argumentieren können, dass das äußere Erscheinungsbild nicht geändert und der bisherige landwirdschaftliche Charakter durch die geplante Nutzungsänderung nicht gefährdet wird.


Dieses alles bedarf einer genaueren Prüfung, also sie im Rahmen dieser ERSTberatung möglich ist.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.04.2011 10:37:47

Lieber Herr Anwalt Bohle,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Also ist es grundsätzlich möglich die Halle doch für unsere Zwecke umzunutzen und evtl. damit zu begründen das wir unser Wohnhaus daneben bauen (dies würde nämlich genehmigt werden) und dann unseren Betrieb direkt dabei hätten?!?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.04.2011 10:46:14

Sehr geehrter Ratsuchender,


generell ist auch eine Nutzungsänderung möglich, da das Baurecht für solche Fälle eben Ausnahmetatbestände vorsieht.


Allerdings ist es nicht einfach, da die Behörde darauf bedacht ist, den landwirtschaftlichen Charakter nicht zu zerstören und Industriebetreibe zu vermeiden. Es wird also hier wirklich auf den Einzelfall und die Beeinträchtigungen ankommen, was individuell zu prüfen wäre; insoweit hat die Behörde einen Ermessenspielraum, den sie aber auch nach Abwägung ordnungsgemäß ausüben muss.

Der Neubau Wohnhaus wird dabei aber eher eine Untergeordnete Rolle spielen; allein darauf werden Sie sich nicht erfolgreich stützen können - vielmehr ist auf die (nicht vorhandene) Beeinträchtigung bei Nutzungsänderung abzustellen.


Hier sollten Sie sich mit allen Plänen und Informationen unbedingt individuell bearten lassen, da die Möglichkeit der Genehmigung der Nutzungsänderung durchaus besteht.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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