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Nutzungsänderung eines anliegenden Grundstücks


17.01.2011 19:46 |
Preis: ***,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von




Hallo,

auf dem angrenzenden Grundstück ist eine Nutzungsänderung geplant.
aus einem privaten Spielplatz (nur für Anwohner) soll jetzt ein öffentlich zugänglicher Spielplatz entstehen.
Welche Kosten entstehen wenn Sie einen Brief an das Baurechtsamt verfassen, und diese in Kenntnis setzen, dass ich nicht mit der geplanten
Nutzungsänderung einverstanden bin und gegebenenfalls juristisch dagegen vorgehen werde.

Vielen Dank im Voraus
mit freundlichen Grüßen

M. Messina
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 30 weitere Antworten zum Thema:
Nutzungsänderung
Antwort vom
17.01.2011 | 20:18
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte die Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:

Ich würde in der Angelegenheit (Aufsetzen eines einfachen Schreiben) cca. 110 € (inkl. MWSt.)verlangen.

Je nachdem wie Sie gegen die Stadt vorgehen wollen, würde sich auch der Geschäftswert in der Angelegenheit richten. Nach der Höhe des Geschäftswerten bemessen sich dann die Anwaltskosten.

Sie können einen Drittwiderspruch wegen der Nutzungsänderung (wenn es sich um eine solche handelt) oder eher wegen der Entwidmung des Grundstückes von Anwohnern bzw. gegen die Widmung des Grundstücks für die Öffentlichkeit einlegen und dann gegen die Gemeinde eventuell prozessieren. Der Auffangsgeschäftswert, der Wert den man setzen würde, wenn man keine anderen Anhaltspunkte findet, wäre 5000 €. Dafür beträgt eine Gebühr 301 €. Wenn Sie nur wünschen, dass ein einziges Schreiben aufgesetzt und diese obige Mitteilung an die Gemeinde gemacht wird, können gem. RVG VV 2302 0,3 Gebühren verlangt werden. Es wären 90,30 € zzgl. Umsatzsteuer (17,16 €) = 107, 46 € und Post- und Telekommunikationsauslagen in tatsächlicher Höhe. Insgesamt würde ich cca. 110,00 € verlangen.