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Nutzung von gemeinsamen Haus durch einen anderen Mann


22.08.2012 12:36 |
Preis: 55,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Judith Hiller


| in unter 2 Stunden

Ich lebe von meiner Frau getrennt. Sie lebt mit Sohn in gemeinsamen Haus. Dort lebt jetzt einer anderer Mann mit. Geht das so einfach und habe ich daraus extra Ansprüche.

Desweiteren möchte mein Sohn nicht, dass dieser Mann dort lebt (Mehrfach seine Mutter drauf hingewiesen). Sie ignoriert aber seinen Einwand.
Was kann ich für den kleinen tun?

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 138 weitere Antworten zum Thema:
Haus gemeinsamen anderen
22.08.2012 | 13:14

Antwort

von

Rechtsanwältin Judith Hiller
4 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten möchte:

Nach den Ausführungen, welche Sie getätigt haben, gehe ich davon aus, dass sowohl Sie als auch Ihre Ehefrau zu je einer Hälfte das Hauseigentum zusteht und Sie aufgrund der Trennung ausgezogen sind.
Eine Vereinbarung hinsichtlich des Umgangs mit dem Hauseigentum besteht offensichtlich nicht.

In diesem Fall ist es so, dass Sie weiterhin Eigentümer der Immobilie sind und aufgrund dessen auch immer noch darüber bestimmen können, wer das Haus betritt und wer nicht, denn Sie üben weiterhin das Hausrecht aus.
Sie sind somit in der Lage, das Betreten durch einen anderen Mann zu verhindern und ihn des Hauses zu verweisen. Kommt er der Aufforderung nicht nach und betritt trotz Ihrer Weigerung das Gebäude, sind Sie in der Lage dies zu unterbinden, indem Sie die Polizei rufen und einen Hausfriedensbruch anzeigen.
In diesem Falle müsste er das Gebäude sofort verlassen.
Unerheblich ist in diesem Falle, dass Ihre Frau einer anderen Meinung ist, denn um ein Haus, welches im Eigentum zweier Personen steht, betreten zu dürfen, bedarf es der Zustimmung beider Parteien und dies liegt hier gerade nicht vor.

Ist der andere Mann bereits eingezogen, haben Sie auch in dieser Situation die Möglichkeit, den Mann aus dem Haus zu verweisen, zumal wenn es offensichtlich ist, dass Ihr Kind mit dieser Situation nicht einverstanden ist.

Da keinerlei Angaben hinsichtlich der Unterhaltsregelung vorliegen, kann ich diesbezüglich nur spekulieren und davon ausgehen, dass Sie während der Trennungszeit Unterhalt an Ihre Frau leisten und das Haus dabei eine gewichtige Rolle spielt.
Dabei können Sie die Zahlungen für das Haus einstellen, sobald die Person in das Gebäude eingezogen ist, denn in dieser Situation ist davon auszugehen, dass es eine unbillige Härte für Sie darstellen würde, wenn Sie das Haus weiterhin finanzieren, obwohl ein möglicher neuer Lebenspartner eingezogen ist. Dieser muss, wenn er die Vorteile des Wohnens im Haus genießen möchte, auch die Kosten dafür tragen.

Dieses „Druckmittel" könnten Sie somit gegenüber Ihrer Frau verwenden, wenn diese sich stur stellt und der Mann nicht ausziehen möchte.

Eine letzte Variante wäre ein Verfahren auf Wohnungszuweisung, was bedeutet, dass Sie beantragen in dem Haus wohnen zu wollen und dies mit Ihrem Sohn. Im Erfolgsfalle müsste Ihre Frau ausziehen und Sie könnten einziehen und mit Ihrem Sohn gemeinsam im Haus leben.


Ich hoffe ich konnte Ihre Frage vollständig beantworten. Sollten weitere Unklarheiten bestehen, so nutzen Sie bitte die einmalige kostenlose Möglichkeit der Nachfrage.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Weglassen oder Hinzufügen von Fakten eine andere Beurteilung des Sachverhaltes möglich ist.

Judith Hiller
Rechtsanwältin


Nachfrage vom Fragesteller 22.08.2012 | 14:06

Hallo Frau Hiller,

vielen Dank für Ihre Antwort. Nochmals kurz zu meinem Sohn, was kann er bzw. ich für Ihn tun, wenn er keine fremden Männer im Haus möchte, seine Mutter aber diesen Wunsch ignoriert?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.08.2012 | 14:31

Werter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt.
Ihr Sohn kann als Minderjähriger gegen diesen Zustand, dass ein fremder Mann gegen seinen Willen in dem Haus lebt, nichts unternehmen. Diese Rolle müssten Sie als sorgeberechtigter Elternteil übernehmen und den Mann, wie bereits geschrieben, aus dem Haus verweisen oder eben das Mittel der Wohnungszuweisung vornehmen.

Ihr Kind ist auf Sie als Erwachsener angewiesen und kann ohne Ihre Hilfe nichts unternehmen.
Sie müssten somit Ihrer Frau gegenüber die Situation deutlich machen und ganz klar sagen, dass der Mann das Haus zu verlassen hat.

Anderenfalls können Sie mit dem Jungen im Haus leben, denn dies kann Ihnen niemand verweigern. Dieses gemeinsame Wohnen wäre das Ergebnis der Wohnungszuweisung.

Es gibt in dieser Situation somit nur diese beiden Möglichkeit. Entweder Sie verweisen den Mann des Hauses oder streben ein solches Verfahren an, in dem Sie bei Ihrem Sohn im gemeinsamen Haus leben wollen.

Ihr Sohn als minderjähriges Kind, kann nichts dagegen tun.

Sollte Ihr Kind bereist volljährig sein, obwohl diese Variante bei dem von Ihnen genannten Sachverhalt unwahrscheinlich ist, so kann er jederzeit ausziehen.

Ich hoffe, die Nachfrage umfassend beantwortet zu haben.


Es wird darauf hingewiesen, dass bei Weglassen oder Hinzufügen von Fakten eine andere Beurteilung des Sachverhaltes möglich ist.

Judith Hiller
Rechtsanwältin

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Judith Hiller
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