Nutzung von Gemeinschaftseigentum durch einzelne Eigentümer
12.03.2011 10:04 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Wir interessieren uns für den Kauf einer Eigentumswohnung in einem Haus mit insgesamt fünf Parteien. Bei der Besichtigung zeigte der Eigentümer uns eine Dachkammer mit verschließbarer Tür, die er seit seinem Einzug in das Haus als Abstellraum nutzt. Der Eigentümer sagte uns, die Dachkammer „gehöre" zu der Wohnung. Auf Nachfrage hat sich jedoch herausgestellt, dass an der Dachkammer weder Sondereigentum besteht, noch ein Sondernutzungsrecht, zumindest kein eingetragenes. Allerdings haben die anderen Eigentümer Kenntnis von der Nutzung (sie dauert möglicherweise schon viele Jahrzehnte an, auch andere Eigentümer nützen wohl angrenzende Dachkammern auf diese Weise). Wir stellen uns deswegen folgende Fragen:
1)Falls wir die Wohnung kaufen, kann uns dann unmittelbar nach dem Kauf oder später die Eigentümergemeinschaft ohne unsere Zustimmung die Nutzung untersagen/entziehen?
2)Wie verhält es sich, wenn später eine andere Wohnung verkauft wird – kann der neue Eigentümer allein die Nutzung durch uns verhindern, z.B. durch gerichtliche Entscheidung?
3)Ein anderer Eigentümer hat „seine" Dachkammer offenbar zum Büro ausgebaut. Wären wir berechtigt, dies ohne Beschluss der WEG zu machen? Und wem gehören dann die Einbauten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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