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Frage geschrieben am 13.07.2010 18:39:04

Nutzung von Bildmarken (oder Teile davon) beim gewerblichen T-Shirt Druck ?

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1077
Wir möchten eine Firma aufbauen, die markenkritische T-Shirts druckt.

Hier nur ein Beispiel:

Wir drucken nur das gelbe "M" von Mc Donalds und daneben
"M"acht dich krank!

Fragen:

- Ist das grundsätzlich verboten ?
- Ist es erlaubt, wenn man das gelbe "M" künstlerisch verändert, z.B.,
dass man einen Typen über das "M" lehnen lässt, der sich gerade übergibt und das Erbrochene über das "M" läuft ?
- Gibt es Möglichkeiten ein Verbot zu umgehen ?
- was kann einem passieren, wenn man sich einem evtl. Verbot widersetzt?

Weiteres Beispiel, Politiker betreffend:

Wir drucken die Kopf-Silhouette von Barack Obama und setzen ihm einen Trichter in den Mund und lassen aus dem Trichter folgende Buchstaben strömen: Oblablabla.....blaBAMA

- Ist das grundsätzlich verboten ?
- Wie kann man ein Verbot umgehen ?
- was passiert, wenn man sich bei diesem Thema einem evtl. Verbot widersetzt?

Uns interessieren hier weniger die Rechtsvorschriften (§ etc.) sondern eher klare antworten in normalem Deutsch und evtl. Lösungsansätze.

Danke !


Antwort geschrieben am 13.07.2010 19:46:54
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Zu dem Markenteil Ihrer Fragen:

Das von Ihnen gewählte Beispiel ist grundsätzlich verboten, weil Sie eine fremde Marke gewerblich benutzen und zugleich die Urheberrechte daran verletzen.

Die künstlerische Veränderung ist verboten, weil das die Urheberrechte an dem Symbol verletzt.

Sie können das Verbot allenfalls umgehen, indem Sie die künstlerische Veränderung als Satire oder als Kunst bezeichnen. Jedoch dürfen Sie das nicht profitorientiert betreiben. Zudem ist die Grenze mehr als schwammig, so daß es durchaus gefährlich ist.

Wenn Sie sich dem Verbot widersetzen, wird Ihnen eine Anwaltskanzlei eine Abmahnung mitsamt einer ziemlich hohen Rechnung schicken. Zudem kann sich auch die Staatsanwaltschaft aus strafrechtlichen Aspekten mit Ihnen beschäftigen.

Zu dem Politikerteil:

Es hängt davon ab, wo Sie die Kopfsilhouette von dem Politiker herbekommen. Wenn die Vorlage urheberrechtlich geschützt ist, lautet die Antwort wie oben bei dem "M".

Wenn die Silhouettenvorlage nicht urheberrechtlich geschützt ist, können Sie dem Politiker nahezu jedes Wort und nahezu jeden Satz in den Mund legen, der nicht selbst (also ohne Verbindung mit der Silhouette) bereits rechtswidrig ist (Z.B. wegen übler Verleumnung, Beleidigung, etc.). Politiker insbesondere auf dem Level des US-Präsidenten sind absolute Gestalten der Zeitgeschichte und können daher immer und überall abgedruckt werden.

Die Silhouettenvorlage ist dann urheberrechtlich geschützt, wenn der Urheber diese nicht zur Nutzung freigegeben hat. Wenn Sie nicht wissen, ob die Vorlage freigegeben ist, dann betrachten Sie diese besser nicht als freigegeben.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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