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Frage geschrieben am 08.07.2010 10:06:05

Nutzung von Betriebsystem in ungewöhnlicher Weise

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1417
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Softwareentwickler und befinde mich in folgender Situation:

1. u.a. programmiere ich Software für Apple iPhone / iPad / iPod Touch Geräte

2. das setzt zwingend voraus, ein Entwicklungssystem von Apple (XCode, Software, Compiler) zu benutzen, das auch nur für Apples Betriebsystem OSX existiert.

3. ich bin im Besitz diverser Apple Computer, allerdings sind diese für (1) schlicht und einfach zu langsam.

4. daher lasse ich OSX und XCode neuerdings innerhalb einer virtuellen Maschine auf meinem "normalem"/"nicht Apple" PC laufen, mit extremem Leistungsgewinn.

Meine Frage:
In den EULA von OSX wird eine Nutzung von OSX auf nicht-Apple-Rechnern oder in einer virtuellen Maschine untersagt.
Muss ich mich daran halten?
Selbstverständlich habe ich sämtliche Software/Hardware legal erworben.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!


Antwort geschrieben am 08.07.2010 10:53:20
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
Am Kabutzenhof 22, 18057 Rostock, Tel: 0381-25296960, Fax: 0381-25296961
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Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Sie werden sich an die Bestimmungen des EULA nur dann halten müssen, wenn deren Geltung zwischen Ihnen und dem Hersteller wirksam vereinbart worden sind.

Zunächst ist jedenfalls davon auszugehen, dass Sie keine einzelvertragliche Regelung mit dem Hersteller getroffen haben; die Rechte und Pflichten also nicht ausgehandelt wurden. Vielmehr werden Sie den vorformulierten Klauseln, den o.g. End User License Agreements zugestimmt haben. Jene EULA ähneln den im deutschen Recht bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für die Frage, ob Sie sich an die Klauseln der EULA halten müssen, kommt es nach deutschem Recht insbesondere darauf an, ob Sie vor dem Vertragsschluss über den Kauf der Software über die Klauselinhalte aufgeklärt wurden und der Einbeziehung jener Klauseln in das Vertragsverhältnis zugestimmt haben. Dies wäre z.B. bei einem Direktbezug der Software per Download beim Hersteller denkbar. Denn in einem solchen Fall bestünde zumindest die Möglichkeit die EULA vor dem Kauf zu vereinbaren; in der Regel durch das Anklicken einer Checkbox.
Zwar ist auch über andere Vertriebswege die wirksame Einbeziehung solcher EULA möglich, diese dürfte aber in der Regel an tatsächlichen Hürden scheitern.

Haben Sie die Software erworben ohne vorher den Regelungen des EULA zugestimmt zu haben, so entfalten deren Inhalte keine Wirksamkeit. Sie müssen sich dann nicht daran halten.

Ich hoffe Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben.
___

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion nur Fragen beantwortet werden können, die den Regeln dieses Forums entsprechen.

An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen. Die hier gegebene Antwort basiert vollständig auf Ihren eigenen Angaben.


M. Ziegler
-Rechtsanwalt-

Drewelow & Ziegler
-Rechtsanwälte-
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.07.2010 19:18:25

Sehr geehrter Herr Ziegler,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn es das Budget nicht übersteigt hätte ich noch eine abschließende Frage in diesem Zusammenhang:

Da die EULAs nicht ihre Wirksamkeit entfalten stellt sich für mich die Frage, ob ich dann überhaupt etwas erworben habe. Mit dem Kauf des OSX Päckchens erwerbe ich ja letztlich eine DVD plus Nutzungslizenz der Software, die aber ja auch über die EULA definiert ist.

Oder ist es einfach so: wenn auf der Packung "OSX" steht, dann darf ich auch erwarten, dass ein für mich uneingeschränkt benutzbares OSX darin ist, völlig egal ob/wie mich folgende EULAs einschränken wollen?

Mit freundlichen Grüßen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.07.2010 13:25:13

Sehr geehrter Fragesteller,

richtig ist Ihre letztere Auffassung.

Erwerben Sie eine Software-DVD dürfen Sie davon ausgehen, diese auch installieren und nutzen zu dürfen. EULAs können Sie nur einschränken, wenn Sie ihnen vor Vertragsschluss (Kauf der DVD) zugestimmt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ziegler
-Rechtsanwalt-

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Nutzung von Betriebsystem in ungewöhnlicher Weise | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-07-08
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