Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 56 weitere Antworten zum Thema Nutzung.
Hallo zusammen!
Ich hoffe, sie können mir weiterhelfen.
Ich bin der Vermieter eines 4-Familienhauses mit insgesamt 6 Stellplätzen.
Bisher stellte die Nutzung der Stellplätze kein Problem dar. Eine spezielle Nutzung ist vertraglich nicht geregelt.
Seit einigen Monaten jedoch benutzt ein Mieter die Stellplätze als Abstellplätze für nicht angemeldete Autos. Meist sind es 2 Autos. Sein angemeldetes Auto stellt er dann vor dem Grundstück ab, um nicht noch einen dritten Platz zu blockieren.
An diesen Autos wird dann auch rumgeschraubt und teilweise werden diese auch ausgeschlachtet.
Auf meine Bitte, die Autos von den Stellplätzen zu entfernen, damit diese nicht für die anderen Bewohner oder Besucher blockiert werden, meinte er nur, er würde für die Nutzung ja mit der Miete auch bezahlen. (Es gibt keien gesonderte Mietzahlung für die Nutzung der Stellplätze).
Ich bin nun der Meinung, das die Stellplätze nicht als Abstellplätze für nicht angemeldete Autos zur Verfügung stehen müssen. Ebenso bin ich der Meinung, das auf den Stellüplätzen nicht ständig "geschraubt" werden darf.
Das Verhalten des Mieter führt auch langsam zu Unstimmigkeiten unter den Mietern.
Wie ist die rechtliche Lage?
Welche Rechte habe ich als Vermieter?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Antwort geschrieben am 17.01.2011 23:42:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 303
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gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Sofern die Stellplätze nicht Vertragsbestandteil geworden sind, sind diese auch nicht Teil des Mietvertrags geworden.
Sind sie im Vertrag nicht erwähnt, müsste der Mieter beweisen, dass sie ungeachtet dessen doch Vertragsbestandteil geworden sind. Das kann er aber nicht, denn Sie wollten ja gar nicht vermieten.
Vielmehr spricht gerade der Umstand, dass Sie keine Regelungen über die Nutzung vereinbart oder getroffen haben dafür, dass hier keine Vermietung erfolgen sollte.
Woher Ihr Mieter die Auffassung hat, er bezahle für den Stellplatz ist mir so aus Ihrer Darstellung nicht nachvollziehbar.
Wohl ist es so, dass Sie lediglich gegen die Nutzung durch die Mieter keine Einwände erhoben haben.
Ansprüche daraus können die Mieter also nicht herleiten.
Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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