Nutzung der Kaution für Mietausfall in der Kündigungszeit?
14.06.2012 20:18 |
Preis: 30,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 30,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
| in unter 2 Stunden
Ich bin Vermieter eines Hauses, welches ich vor 2 Jahren vermietet habe. Die Kaution wurde nicht zu Mietbeginn gezahlt, obwohl dies vertraglich geregelt war. Die Kaution wurde 1 Jahr später bezahlt. 2 Monate später, auf bitten der Mieter für einen Mietausfall genutzt (Hälfte der Kaution).
Da die Mieter den Kautionskonto nicht auffüllen konnten, habe ich mit den Mieter eine Ratenzahlung für 7 Monate in schriftliche Form, unter Verzicht der Zinsen für die Mieter abgemacht.
Diese vertragliche Vereinbarung wurde nicht pünktlich erfüllt. Nun habe ich Ihnen im gegenseitigem Einvernehmen mit 3 Monate Kündigungsfrist gekündigt. Da wohl einige Schäden im Haus verursacht wurden, wollen sie die noch ausstehende Miete für Juni 2012, sowie die vertragliche vereinbarte Kautionsrate nicht zahlen. Laut denn Mietern, soll ich die Miete für Juni von dem Rest der Kaution nehmen.
Haben Mieter das Recht die Miete nicht zu zahlen, mit dem Vermerkt an dem Vermieter, er möge die Miete von Kautionskonto abziehen?
Weil die Mieter befürchten, dass sie nach dem Auszug Ihre Kaution nicht zurück bekommen.
Bitte nur fachmännische Antworten, am besten mit hinterlegten Paragraphen.









