Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema zulässig?.
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Seit 1995 mache ich im Technischen Dienst in einem Kilikum Rufbereitschaft.
Für diese Woche Rufbereitschaft, stand mir ein Dienst-Pkw zur Verfügung.
Unsere Abteilung bekam nun ein Schreiben (Aktenvermerk) in dem stand:
"Die Nutzung des Dienst-PKW´s für Rufbereitschaftsdienst der ..... - Technik Abteilung entfällt ab 01.10.2008."
Mir und noch zwei Kollegen wird für die Zeit von 01.10.2008 bis 31.12.2008 ein monatlicher Tankbonus von 25 Litern gewährt. Ich habe dafür keine Verwendungsmöglichkeit.
Einen vierten Kollegen der bei seinem Wechsel vom Rathaus ins Klinikum eine Fahrkostenerstattung für Rufbereitschaftseinsätze zugesichert wurde, werden ab 01.10.2008 bis auf weiteres Fahrkosten nach dem Bayer. Reisekostengesetz (dzt. €0,20 pro km) gezahlt.
Ich muß in Zukunft Rufbereitschaft auf meine Kosten machen und soll den selben Service (Reaktionszeit) leisten.
Nun meine Frage:
Ist es Rechtmäßig mir den Dienst-Pkw ersatzlos zu nehmen?
Für Ihre Bemühungen Danke ich Ihnen in voraus und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Der Fragesteller
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 29.08.2008 14:25:45 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
Bewertungen: 316
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
Bewertungen: 316
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sofern Ihnen im Arbeitsvertrag nicht zugesichert worden ist, dass Ihnen für die Bereitschaftsdienste ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird, steht es im Ermessen des Arbeitgebers, Ihnen einen solchen zu stellen oder nicht. Leider ist es dann rechtmäßig, zukünftig keinen Dienstwagen mehr vorzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Liedtke direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

