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Nutzen eines Fahrzeugs mit poln. Kennzeichen


16.04.2012 17:46 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz




Hallo,

ich bin deutscher Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und habe vor meinem Pkw demnächst auf meine Freundin bzw. meinen Schwiegervater in Polen anzumelden die ihren ständigen Wohnsitz dort haben. Nun meine Frage, könnte ich durch das Nutzen des Pkw´s in Deutschland Probleme bekommen (Finanzamt)? Ich merke an dass beides EU-Länder sind, ich nur der Fahrer und nicht der Halter sein werde und sich das Fahrzeug ca. aller zwei Wochen für ein paar Tage in Polen befindet...

Vielen Damk im Voraus für ihre Antwort
16.04.2012 | 19:45

Antwort

von

Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
121 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.


Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, ein in Polen zugelassenes Fahrzeug in Deutschland zu fahren.


Entscheidend sind zwei Dinge:

1.) Wird das Fahrzeug nur vorübergehend in Deutschland genutzt?

Als maßgeblich gilt ein Zeitraum von höchstens einem Jahr. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Fahrzeug in Deutschland angemeldet werden.


2.) Wird in Deutschland ein regelmäßiger Standort für das Fahrzeug begründet?

Sollte dies der Fall sein, muss das Fahrzeug ebenfalls in Deutschland angemeldet werden.

Für die Zulassung ergibt sich das aus § 20 FZV, für die Versicherung aus § 1 PflVG, für die Steuer aus § 3 KraftStG.

Regelmäßiger Standort ist der, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt.


Nach Ihrer Darstellung dürfte dieser in Deutschland liegen, da das Fahrzeug nahezu ausschließlich, jedenfalls weit überwiegend, in Deutschland genutzt und auch abgestellt (geparkt) wird und werden soll.


Bei einem Verstoß kann ein Steuerstraftatbestand verwirklicht sein. Es besteht ggf. kein Versicherungsschutz, wobei dies innerhalb der EU nur selten der Fall ist (entscheidend ist der konkrete Versicherungsvertrag, der mir nicht bekannt ist). Das Fahrzeug kann im schlimmsten Fall außer Betrieb gesetzt werden.


Es gibt in der Regel keine verdachtsunabhängigen Kontrollen. Allerdings kann eine polnische Zulassung in Kombination mit dem regelmäßigen Fahren, insbesondere aber Abstellen (Parken) in Deutschland einen Verdacht erregen. Auch ist es möglich, dass jemand eine entsprechende Meldung bei den Behörden macht.


Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Hierzu dient dieses Forum. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen.

Sollte noch eine Unklarheit bestehen, können Sie gerne von der Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Aachen

121 Bewertungen
FACHGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht