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Frage geschrieben am 29.05.2008 13:47:00

Nutsfahrzeug Herausgabe

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1185
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1 weitere Antworten zum Thema Herausgabe.
Eine Abschleppfirma hat unser Fahrzeug nach einem Motorschaden in ihren Hof gestellt.
Die Firma berechnet eine Tages-Standgebühr von 13 EUR.
Die Abschleppkosten haben wir bezahlt.
Nun erhielten wir eine weitere Rechnung die den ADAC Einsatz beinhaltet.Uns wurde aber zuvor zugesichert, dass keine weiteren Kosten; auch diese Standgebühren, zu bezahlen sind.
Diese neuen Rechnungen sind nicht beglichen.
Eine Indstandsetzung des Fahrzeug´s ist nicht rentabel und deshalb, haben wir das Fahrzeug im Internet zum Verkauf angeboten.
Unsere Frage:Ist der neue Besitzer berechtigt das Fahrzeug aus dem Hof zu holen?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.5.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 29.05.2008 14:44:05
Sehr geehrter Fragesteller,

Im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Stellplatzinhaber hat bei Zahlungen mit denen Sie in Verzug sind, ein Pfandrecht an dem abgestellten Fahrzeug, dass er geltend machen kann bzw. er einer Entfernung des Fahrzeuges widersprechen kann.
Grundsätzlich ist aber auch eine andere von Ihnen bevollmächtigte Person das Fahrzeug abzuholen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
auch Fachanwalt für Steuerrecht

www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!


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