Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema Notarvertrag.
Wir möchten eine Immobilie zum Preis von ca. 220.000 Euro kaufen und haben in der kommenden Woche den Notartermin zur Vertragsunterzeichnung.
Was würde geschehen, wenn wir den Vertrag unterschrieben haben, dann aber keine Finanzierung für das Haus erhalten und den Kaufpreis nicht erbringen können. Kann man von dem Vertrag zurücktreten? Muss eventuell Schadensersatz gezahlt werden?
Antwort geschrieben am 17.02.2011 18:38:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
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zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Sollten Sie den Vertrag beim Notar ohne eine entsprechende Rücktrittsklausel, dass Sie vom Grundstückskaufvertrag zurücktreten können, falls die Finanzierung des Objektes nicht gelingt, unterschreiben, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich. Sie haben den Kaufpreis zu zahlen, unabhängig davon, ob Sie dazu in der Lage sind oder nicht, was fatale Folgen finanzieler Art für Sie haben kann.
Sie sollten daher auf jeden Fall Ihre Finanzierung vor Abschluss des Kaufvertrages beim Notar sicherstellen oder eine entsprechende Rücktrittsklausel in den Kaufvertrag einfügen lassen. Anderfalls sollten Sie unter keinen Umständen, selbst wenn das Objekt noch so günstig ist, den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben.
Rufen Sie den Notar an und bitten Sie ihn, eine Klausel in den Vertrag einzuarbeiten, die Ihnen den Rücktritt beim Scheitern der Finanzierung ermöglicht.
Bei Unklarheit stehe ich im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung und verbleibe,
mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
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