Notarsvertrag bei Trennung für Unterhalt etc. neuer Partner
24.01.2010 20:54 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
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Sehr geehrte Anwälte,
mein Exmann und ich haben uns im November 2008 getrennt und für die weitere Unterhaltszahlung etc. einen Notarsvertrag gemacht.
Hierin steht, dass er mir , unabhängig von den Kindern bis zum Jahr 2017 einen Unterhalt bezahlt. Ich darf in unbegrenzter Höhe zuverdienen.
Wie verhält sich das, wenn ich einen neuen Partner habe und eventuell Ende diesen Jahres auch mit ihm zusammen ziehen möchte?
Verliere ich dann den Anspruch auf Unterhalt?
Bisher hab ich keine geeignete Stelle gefunden und verdiene mir durch eine Putzstelle (gemeldet bei Minijob) hinzu.
Da ich die Kinder während der Woche habe und meine Tochter heuer in die erste Klasse gekommen ist, kann ich theoretisch nur vormittags arbeiten, wobei sich hier die Arbeitssuche als äußerst schwierig gestaltet, da ich seit der Geburt unseres ersten Sohnes vor 14 Jahren nur zu Hause war.
Kann mein Exmann den Notarsvertrag bei einer Lebensgemeinschaft anfechten bzw. ist der dann einfach hinfällig oder wie verhält sich hier die Sachlage.









