Norm-Verbrauchstests bei Gewährleistung zwingend?
28.04.2012 17:33 |
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Unser neuer PKW wurde vom Hersteller als besonders umweltfreundlich und sparsam ausgelobt. Während das Vorgängermodell noch einen Norm-Verbrauch von 4,8 l aufwies, sollte der Neue nach Norm nur 3,4 l verbrauchen. Die Normwerte beziehen sich lt. Hersteller nicht auf ein einzelnes Fahrzeug, sondern "dienen allein zu zu Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen."
Aufgrund eines solchen Vergleichs durfte ich bei unveränderter Fahrweise und Fahrstrecke erwarten, dass der Neue ca. 30% weniger Kraftstoff verbraucht. Tatsächlich stieg der Verbrauch aber von ca. 4,7 auf 4,9 l an.
Falls es nicht einer gütlichen Einigung kommt, möchte ich die gesetztliche Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen. Vor Gericht werden meines Wissens aber nur die Laborwerte nach NEFZ anerkannt - obwohl bekannt ist, das moderne Motorsteuerungen in der Lage sind, den NEFZ Fahrzyklus dedektieren und für die Dauer der Prüfung in einen besonders verbrauchsarmen Modus wechseln. Ich muss ernsthaft befürchten, dass unser Neuer über solch eine Steuerung verfügt und in dem - teuren - Laborversuch unter dem zulässigen Mehrverbrauch von 10% (dh. unter 3,74 l) bleibt.
Meine Frage lautet nun: Gibt es angesichts der Manipulationsmöglichkeiten des Laborversuchs durch den Fahrzeughersteller eine juristische Möglichkeit den vergleichenden Fahrversuch als Beweismittel anerkannt zu bekommen? Der Fahrversuch erfolgt selbstverständlich unter Kontrolle aller verbrauchsrelevanten Parameter.
-- Einsatz geändert am 03.05.2012 18:19:25
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