Nötigung/Erpressung durch Androhung der Teilungsversteigerung
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Familienrecht
Beantwortet von
Meine Ex-Freundin und ich haben einen gemeinsamen Sohn, 10 Jahre (gemeinsames Sorgerecht). Er wohnt 1 Wohe bei ihr, eine Woche bei mir (Zweinestmodell) in der ehemals gemeinsamen Wohnung.
Trennung 2005.
Wir streiten uns um die gemeinsame Wohnung 1/2:1/2 im Grundbuch eingetragen. Fünf Jahre geht sie nicht auf meine Angebote zur Auszahlung ein, stellt immer höhere Forderungen.
6/2009 leitet sie das Teilungsversteigerungsverfahren ein. Der dann geschätzte Verkehrswert liegt noch unterhalb meiner bisherigen Angebote.
Der Sohn hat mittlerweile eine eigene Meing entwickelt und will bei mir wohnen, hier ist er aufgewachsen, und die Mutter an den WE und in den Ferien besuchen.
In einer Mediation damit konfrontiert verweigert die Mutter das Gespräch zu dem Thema.
Ich versuche die Versteigerung abzuwenden, um den möglichen Verlust des sozialen Gefüges für meinen Sohn, meine neue Freundin mit Nachwuchs im Bauch und mich abzuwenden. Perspektivische Wohnstabilität zu schaffen. Ich mache ihr das Angebot, den Ihr zustehenden Teil aus Verkehrswertgutachten auszuzahlen.
Jetzt werden aber Bedingungen an den Übertragungsvertrag geknüpft, die in die Zukunft wirken und u. a. unseren Sohn betreffen.
Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, soll das Teilungsversteigerungsverfahren weiter betrieben werden.
Bedingungen:
• Ich soll alle Teilungsversteigerungskosten zahlen
• Ex bleibt weiterhin alleinige Bezieherin des Kindergeldes
(Das Kindergeld hat Sie seit drei Jahren einbehalten und weigert sich bis heute dies zu verrechnen)
• Sohn soll weiterhin bei ihr gemeldet bleiben (Er ist bei uns beiden gemeldet, bei mir sogar mit 1. Wohnsitz)
• die Betreuung soll weiterhin im Wochenwechsel bis zum Ende seiner Ausbildung erfolgen( obwohl das Kind es heute schon nicht mehr will)
• Aktive unterstützung des Wechselmodells
• katholischer Religionsunterricht bis Mündigkeit (bisher ev., Sohn möchte nichts ändern)
• zusätzlich verlängerte WE um Familie zu besuchen
• Kind soll im Falle eines Wegzuges bei der Mutter bleiben
Frage:
Können diese Bedingungen mit einem Übertragungsvertrag verknüpft werden und in wie weit haben diese Vereinbahrungen in der Zukunft Bestand?
Kind lebt bei mir und Sie erhält weiter das KiGeld?
Wochenwechselmodell, wenn das Kind nicht mehr will?
Umzug, Kind will mit mir, was dann?
Gibt es rechtliche Mittel den Übertragungsvertrag ohne diese Bedingungen zu verlangen?
Ich fühle mich von der Ex erpresst, da sie unter Androhung der Weiterführung der Teilungsversteigerung, ein empfindliches Übel und die Destabilisierung der gesamten sozialen Situation provoziert und mich damit nötigen will diese Bedingungen zu akzeptieren.
Sie will ein Verhalten und eine Leistung erzwingen durch die Androhung negativer Konsequenzen bei Nichterfüllung.
Ist der strafrechtliche Tatbestand der Nötigung/Erpressung hier gegeben?








