Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.frag-einen-anwalt.de » Strafrecht » Nötigung
Frage geschrieben am 22.01.2012 10:33:07

Nötigung

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 839
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 45 weitere Antworten zum Thema Nötigung.
Nach einer verbalen Auseinandersetzung hat sich eine Person in ihrem Zimmer eingeschlossen. Dieser Person wird nun damit gedroht, dass ihr Haustier getötet wird, wenn sie nicht aus dem Zimmer kommt und mit der drohenden Person spricht.

Stellt die Drohung ein Kleintier zu töten ein empfindliches Übel i.S.d. § 240 Abs. 1 StGB dar? Ist die Androhung als verwerflich i.S.d. Abs. 2 anzusehen?


Antwort geschrieben am 22.01.2012 11:04:26
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Bei dieser Sachverhaltskonstellation liegen die Tatbestandsmerkmale der Nötigung nach meiner Einschätzung vor. Ferner ist unter Abwägung der Zweck-Mittel-Relation auch davon auszugehen, dass die Nötigung als verwerflich anzusehen ist.

Es wird hier explizit mit der vorsätzlichen Tötung eines Wirbeltieres / Sachbeschädigung gedroht. Zudem ist davon auszugehen, dass das Opfer zu dem Haustier emotionale Beziehung unterhält.

Insgesamt ist der Sachverhalt daher so zu beurteilen, dass hier eine strafbare Nötigung vorliegt.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, erfolgen kann. Sollten hier wichtige Informationen hinzugefügt, weggelassen oder unklar dargestellt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Den Gang zu einem Berufskollegen vor Ort kann und will dieser Plattform nicht ersetzen.

Ich hoffe, Ihre Frage in Ihrem Sinne beantwortet zu haben und wünsche Ihnen Alles Gute in dieser Angelegenheit!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt

www.zimmlinghaus.de


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Nötigung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-01-22
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Strafrecht letzten Monat:

39
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Nötigung