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Frage geschrieben am 15.07.2010 07:43:03

Nötigung?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1252
Hallo,

folgende Situation:

Ich wohne unter dem Dach eines 4 Parteien Hauses. Im 1. Stock, also unter mir, wohnen 2 Parteien. Diese verbreiten teils einen üblen Geruch und lassen oft ihre Türen offen.

Nun haben die bereits die Polizei eingeschaltet als ich sagte ich würde ihnen die Türe auch zu machen (das darf ich also nicht).

Jetzt ist es doch so, das auch ich in dem Falle meine Wohnugstüre jederzeit öffnen darf, um meine Wohnung zu lüften? Gerade jetzt im Sommer ist es unterm Dach extrem heiß. Desweiteren ist führt eine Treppe von meiner Tür in meine Wohnung rauf, also die Treppe kommt hinter meiner Tür, gehört also zu meiner Wohnung.

Folgende Fragen zu der Thematik:

Darf ich also wie jeder andere auch meine Tür zum Lüften etc. öffnen?

Darf irgendwer generell gegen meinen Willen diese Tür schließen? Und falls nein steht mir (natürlich nur angemessene) Besitzwehr zu? Fall jemand mich dann im Zuge diese Besitzwehr körperlich angeht, steht mir dann auch Notwehr zu?

Darf ich mich grundsätzlich, wärend meine Tür offen ist, auf meine Treppe setzen und z.B. ein Buch lesen? Generell und insbesonderes im Zusammenhang, das ich eine Katze habe die nicht raus darf (schon gar nicht in die Wohnungen meiner Konfliktgegner, da dies ja sehr negativ für mich und das Tier enden könnte)?

Darf sich dann jemand vor mir aufbauen, und mich zwingen wollen, von meiner Treppe aufzustehen und meine Tür zu schließen? Mit der Anmerkung man würde sonst auch zur Not stundenlang dort stehen und mich nerven oder mir ein paar Leute in die Wohnung schicken?

Ist letzteres nicht gar eine Nötigung? Sowohl psychische Gewalt als auch (durch die Aussage mit den Leuten) körperliche Gewalt angedroht wenn ich nicht aufstehe? Natürlich fallen auch Beleidigungen (harmlose Sachen wie Idiot aber auch mal schlimmere Wörter wie H*renb*ck).

Bin ich im Recht mit dem was ich tue oder ist irgend etwas von dem rechtswidrig? Darf ich nicht auf meiner Treppe sitzen und ein Buch lesen wärend meine Tür offen ist, und sei es nur um wegen der Katze aufzupassen aber auch generell?

LG


Antwort geschrieben am 15.07.2010 09:40:50
Rechtsanwältin Astrid Hein
Ludwig-Thoma-Strasse 47, 85232 Unterbachern , Tel: 08131/3339361, Fax: 08131/2715184
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Meiner Meinung nach dürfen Sie Ihre Wohnungstüre öffnen, wenn Sie wollen, solange dadurch kein anderer Bewohner in irgendeiner Weise beeinträchtigt und/oder gestört wird.

Grundsätzlich darf gegen Ihren Willen niemand Ihre Türe schließen. Anderenfalls läge eine Besitzstörung vor, das Gesetz nennt dies verbotene Eigenmacht. Diesbezüglich haben Sie ein Selbsthilferecht.

Selbstverständlich dürfen Sie sich auch auf Ihre Treppe setzen.
Sollte Sie jemand daran hindern wollen und dementsprechend Maßnahmen androhen für den Fall, dass Sie dieser Forderung nicht nachkommen, wäre dies in der Tat versuchte Nötigung.
Aus Ihrer Schilderung kann ich keine Anhaltspunkte erkennen, nachdem das von Ihnen beabsichtigte Verhalten rechtswidrig sein könnte.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.07.2010 09:57:53

Hallo,

vielen Danke für Ihre Antwort. Das ist sehr gut zu wissen.

Vielleicht noch als Nachfrage: Was wäre wenn eine Person sich unmittelbar vor mich stellt , anfängt zu rauchen, und mir den Rauch ins Gesicht bläst? Darf ich mich gegen so etwas wehren?

Und wenn die Person mich ständig anruft, belästigt etc. ist das dann nicht auch "Nachstellen"?

Vielen Dank.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.07.2010 04:32:04

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:

Die Nachfragefunktion über dieses Portal dient der Klarstellung bei Verständnisproblemen. Ihre Frage bezieht sich hingegen auf einen neuen Sachverhalt. Daher kann und darf ich Ihre Frage schon im Interesse der anderen Fragesteller nicht beantworten.

Es tut mir leid Ihnen auf diesem Wege nicht weiterhelfen zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

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