Frage geschrieben am 14.02.2010 09:18:58
Noch Ehefrau hat Ihr wessen stark verändert
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1507ich bin 39 Jahre alt und bin seit 1997 verheiratet mit einer Polin. Aus unserer Beziehung gehen 2 Kinder (10, 7) hervor beide deutsch.
Seit dem 23.12.2009 treibt meine Frau ihr Unwesen mit mir/uns, und ich schaffe es nicht irgendwie an sie rann zu kommen um vernünftig mit Ihr zu reden oder was schriftlich zu regeln zwecks Kinder und gemeinschaftlichen Ehe- Haus. (aus Bank gründen beide im Grundbuch 50/50)
Seit 4 Jahren habe ich der Kinder wegen immer die Zähne zusammengebissen wenn sie immer am Wochende trinken war, aber nun ist mein Geduldsfaden gerissen. Vor einer Woche habe ich das Jugend amt um Hilfe gebeten und bei dem Gespräch, was auf dem Amt geführt wurde. Sagte meine Frau ich sei Psychischkrank und sie will bei dem neuen leben. Dabei erwähnte sie neben bei das sie mich auch noch wegen zwei Fach versuchten Mordes angezeigt hat. Darauf hin habe ich um die Kinder vor ihren immer heftiger werdenden verballen Attacken zu schützen einer einstweiligen unter Bringung der Kinder in einen heim zugestimmt.
Nun kurz zur Momentane Situation;
Meine Frau hat auf einen Geburtstag den wir besuchten am 23.12.2009, einen neuen Mann kennen gelernt. (beide stark Alkoholisiert) Da ich mit den Kindern Heim musste damit sie schlaffen können, hat sie die Cage genutzt und wollte später mit dem Taxi komme. Seither hat sich meine noch Ehefrau stark verändert, Sie hat aus dem Haus das ganze Geld (ca.10.000.00€) sowie Schmuck mitgenommen. Sie setzt mich auch wegen dem Sorgerecht unter druck mit der Anzeige die sie gemacht hätte und das obwohl sie in der Nacht wo das basiert sein soll in der Nachbarstadt in der Disco bis 6:00Uhr getrunken hat. (hat sie selber gesagt und ich habe es heimlich aufgenommen). Seid dem 9.2.2010 sind nun unsere Kinder in Obhut durchs Jugendamt so lange bis geklärt was mit den Anzeige ist und meine Frau auch nicht mehr zu Hause sonder bei Ihrem neuen mit ihm ziehet sie rum zum Saufen. Die Kinder interessieren Sie nicht mehr die sollen zu mir Hat sie auf dem Amt gesagt. Nun habe ich in Erfahrung bringen können das Ihr neuer Unmengen Kredit Schulden und auch Mietschulden hat und da durch öfters schon Umziehen musste. Bei den Umfragen in dem momentanen Umfeld meiner Frau konnte ich in Erfahrung bringen das Ihr neuer auch Alkohol Probleme hat und sie alles bezahlt. Sie hat vor sich nach Polen mit ihm abzusetzen, dabei will sie unsere Tochter mitnehmen und erzählt dass es so geklärt sei mit mir. Sie ist unehrlich zu den Kindern und mir sied sie ihn kennt, dabei schreit sie auch die Kinder an und ich vermute, dass sie stark trinkt da den Kindern schon aufgefallen ist wie sie zittert und sich im wessen stark verändert hat; damit sind meine Kinder auch nicht gut bei ihr aufgehoben.
Daher möchte ich mich von meiner Frau scheiden lassen und möchte das alleinige Sorgerecht für die Kinder.
Wie stehen meine Chancen, dass ich die Scheidung so durchbekomme und das Sorgerecht für meine Kinder bekomme?? Kann ich gegen meine Frau wegen Unterschlagung und Betrug vorgehen ??
Ich danke schon im Voraus für Ihre Bemühungen !!
mit freundlichem Gruss
Antwort geschrieben am 14.02.2010 10:38:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Astrid Hein
Ludwig-Thoma-Strasse 47, 85232 Unterbachern , Tel: 08131/3339361, Fax: 08131/2715184
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 162
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hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Eine Scheidung ist grundsätzlich nach § 1566 BGB nur nach einem Jahr der Trennung und mit Zustimmung des anderen Ehegatten möglich, ohne Zustimmung nach drei Jahren Trennung. Nach Ihren Schilderungen gehe ich aber davon aus, dass Ihre Gattin der Scheidung zustimmen wird.
Um ohne Einhaltung des Trennungsjahres geschieden zu werden, bedarf es nach § 1565 Abs. 2 BGB einer unzumutbaren Härte. Allein die Tatsache, dass Ihre Frau gelegentlich Alkohol trinkt, eine Wesensveränderung vorliegt und die eheliche Treuepflicht verletzt, begründet eine solche Härte noch nicht. Alkoholmissbrauch, schwere Beleidigungen, demütigende Beschimpfungen können einen solchen Härtefall dagegen darstellen.
Nach Ihren Schilderungen liegt ein solcher Härtefall meines Erachtens nicht vor.
Außerdem weise ich darauf hin, dass ein Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt gestellt werden muss, anderenfalls ist er nicht wirksam.
Hinsichtlich der Übertragung des alleinigen Sorgerechts müssen Sie dies vor Gericht beantragen. In der Regel erfolgt ein solcher Antrag im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Da in Ihrem Fall eine schnelle Regelung herbeigeführt werden muss, sollte dies in einem gesonderten, eventuell beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Um das Sorgerecht auf Sie alleine zu übertragen liegen meines Erachtens noch keine ausreichenden Anhaltspunkte vor.
Diskrepanzen der Eheleute alleine reichen hierzu nicht aus. Dies ist aber eventuell nicht erforderlich, denn Sie können auch als alleinbetreuender Elternteil über die Angelegenheiten des alltäglichen Lebens Ihrer Kinder dann alleine entscheiden. Im Übrigen müssen Sie dem Gericht auch darlegen, dass Sie die Kinder betreuen können, insbesondere wenn Sie ganztätig einer Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Sie sich um anderweitige Betreuung bemühen. Auch dieser Antrag kann wirksam nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden.
Ob eine Anzeige wegen Unterschlagung und/oder Betrug Aussicht auf Erfolg verspricht, hängt im Wesentlichen davon ab wem das Geld und der Schmuck gehörten. Diesbezüglich können Sie gerne im Rahmen der Nachfragefunktion noch einmal ergänzend Stellung nehmen.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.02.2010 13:26:26
Sehr geehrte Frau Hein,
was das Geld betrieft so wurde es über Jahre von uns zusammen gespart für eventuelle Notfälle und zur Absicherung der Kinder. Darüber waren wir uns beide einig! Der schmuck wurde von uns entweder gemeinsam gekauft oder waren Geschenke, zum Geburtstag und so.
Was aber den Alkohol Konsum meiner Frau betrieft so ist er extensiv gestiegen seid sie den neuen kennt. Außer dem verfolgt meine Frau das ziel mich fertig zu machen und hat es offen gesagt dass sie jetzt im Moment nicht die Kinder will da sie zu Ihrem neuen geht. (auf dem Jugendamt) Nach dem Gespräch mit dem Jugendamt, habe ich mir einen Anwalt gesucht wehrend ich bei ihm war rief meine Frau an bei mir auf dem Handy und schrie „Das letzte was ich noch mache ich bring dich um"
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Hein,
was das Geld betrieft so wurde es über Jahre von uns zusammen gespart für eventuelle Notfälle und zur Absicherung der Kinder. Darüber waren wir uns beide einig! Der schmuck wurde von uns entweder gemeinsam gekauft oder waren Geschenke, zum Geburtstag und so.
Was aber den Alkohol Konsum meiner Frau betrieft so ist er extensiv gestiegen seid sie den neuen kennt. Außer dem verfolgt meine Frau das ziel mich fertig zu machen und hat es offen gesagt dass sie jetzt im Moment nicht die Kinder will da sie zu Ihrem neuen geht. (auf dem Jugendamt) Nach dem Gespräch mit dem Jugendamt, habe ich mir einen Anwalt gesucht wehrend ich bei ihm war rief meine Frau an bei mir auf dem Handy und schrie „Das letzte was ich noch mache ich bring dich um"
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.02.2010 16:43:11
Sehr geehrter Fragesteller,
hiermit nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:
Bei Alkoholmissbrauch liegt ein Härtefall vor. Auch wenn Ihre Frau Ihnen droht Sie zu ermorden, dann ist ein Härtegrund jedenfalls gegeben.
Hinsichtlich der strafrechtlichen Beurteilung liegt dann ein Vermögensdelikt vor, wenn die Sachen oder das Geld nicht allein Ihrer Frau gehören, also nicht in deren Alleineigentum stehen. Eine Straftat Ihnen gegenüber stellt ebenfalls eine unzumutbare Härte dar.
Ich hoffe Ihnen nun weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Fragesteller,
hiermit nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:
Bei Alkoholmissbrauch liegt ein Härtefall vor. Auch wenn Ihre Frau Ihnen droht Sie zu ermorden, dann ist ein Härtegrund jedenfalls gegeben.
Hinsichtlich der strafrechtlichen Beurteilung liegt dann ein Vermögensdelikt vor, wenn die Sachen oder das Geld nicht allein Ihrer Frau gehören, also nicht in deren Alleineigentum stehen. Eine Straftat Ihnen gegenüber stellt ebenfalls eine unzumutbare Härte dar.
Ich hoffe Ihnen nun weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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