Niesbrauch von Haus fällt weg wegen Todesfall, ich und Tante sind Eigentümer...
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwälte,
meine Großmutter is verstorben, da ich schon seit längerer Zeit keine Kontakt zu ihr habe, weiss ich auch nicht genau, was dort los ist.
Erbberechtigt bin ich und meine Tante, also die Tochter meiner Oma, da mein Vater schon früh starb und nicht mit meiner Mutter verheiratet war.
Da ich zwischezeitlich nicht weiss, ob meine Oma Schulden zu vererben hat oder Eigentum ( muss dazu sage, dass sie recht bösartig war) , wäre meine erste Frage, ob ich bevor ich das Erbe annehme, herausfinden kann bzw. einen Rechtsanspruch habe, von meiner Tante, die das verwaltete, Auskunft über ihre Vermögenslage zu erhalten bzw. zu erfragen, ob ein Testament vorliegt.
Nehmen wir mal folgendes Beispiel an.:
Meine Oma überträgt noch zu Lebzeiten ihre Besitztümer auf ihre Tochter, 10 Jahre vergehen und dies fällt nich tmehr in die Erbmasse.
Sie hat lediglich noch den Niesbrauch von einem Haus, wo sie auch drin wohnt und macht jetzt Schulden bei der Bank.
Die Sicherheiten würde ihre Tochter ihr geben, die sie ja kurz vorher ihre Häuser überschrieben hat.
Meine Oma hätte demnach nur noch Schulden und kein Eigentum mehr.
Sicherlich erben nun alle die Schulden, außer meine Oma macht ein Testament, indem sie sagt, dass ich die Schulden erbe und meine Tante nichts, da sie ihr ja schon alles überschrieben hat und sie nur noch die Sicherheit für das Darlehen gegeben hat, damit di eBank meiner Oma einen großen Kredit bewilligt.
Wäre dies alles so möglich ?
So würde ich die Schulden erben, wobei zwar wenn ich dies nicht zahlen kann, meine Tante an die Sicherheiten gehen aber erst, wenn bei mir nichts mehr zu holen ist.
Was soll ich da machen ?
Ich weiss ja nicht genau, ob ich Schulden erbe oder nicht, muss man mir das Testament schon vorherzeigen, bevor ich das Erbe angenommen habe und kann es dann nach Kenntnis immer noch ausschlagen ?
Zweites Thema ist das Haus, wo jetzt der Niesbrauch wegfällt, ich also alleine mit meienr Tante Eigentümer bin.
Könnte meine Tanten nun, um mich zu ärgern hier einfach verweigern, dass ich die leeren Wohnungen neu vermiete, weil sie Miteigentümerin des Hauses ist und um mich an der Verwertung des Hauses zu hindern, weil sie das nicht will ?
Und kann ich daran dann nichts machen, obwohl ich in einer Eigentümergemeinschat mir ihr stehe ?
Kann sie also immer wieder sagen," den Mieter will ich nicht," ohne Begründung ?
Habe ich ein Recht eine Art Zustimmungsklage zu erheben oder sie auf Schadensersatz zu verklagen, wenn das ganze Haus leer ist und ich nur noch Grundsteuer etc. zahlen muss aber nichts mehr einkommt, weil sie das nicht will und keine Neuvermietung gestattet ?
Kann ich evtl. einfach auf eigene Faust eine Wohnung ohne Zustimmung meiner Tante vermieten im Namen der Eigentümergemeinschaft und kann sie dann daran nichts mehr machen oder könnte sie mich verklagen ?
Kann sie vom Mieter verlangen, dass er wieder auszieht ?
Wenn man sich garnicht einig wird, könnte man das Haus dann versteigern lassen bzw. wenn keiner anbeisst, die Versteigerung wieder zurücknehmen ?
Was raten sie mir ?
Ist dieses Vorgehen der Oma und der Tante auch mit den Schulden erben so überhaupt möglich und geht die Bank an die Sicherheiten der Tante, so mir das dann egal sein kann ?
Oder kann sie das auch versteigern oder soll ich das versteigern ?
Ferner kann ich nur Schulden erben auch ohne Testament und was muss ich jetzt machen ?
MfG
Haus Niesbrauch Todesfall









