Nichtversetzung von 10. Klasse in 11. Gymnasium Rheinland Pfalz
18.06.2011 21:06 |
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Hochschule, Prüfungen
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Rechtsanwalt Matthias Düllberg
Hallo, wir haben gestern durch den Klassenlehrer erfahren das unsere Tochter nicht in die 11. Klasse versetzt wird. Wir sind geschockt denn wir dachten sie packt es mit zwei 5 ern, da sie ausgleichen kann. Aber sie bekam in Französisch noch eine 5 von der wir nichts wussten.
Im Halbjahreszeugnis hatte sie in Mathe eine 5, in Bio eine 5, in Geschichte eine 5. Wir wussten das es eng wird. Im kurzen halben Jahr haben wir nur noch Schadensbegrenzung gemacht (Pubertät und Faulheit...) Sie hat sich in Geschichte von 5 auf 4 gearbeitet und laut unseren Noten stand sie in Französisch auf einer sicheren 4. Im Halbjahreszeugnis stand keine Bemerkung drin, auch bekamen wir keinen blauen Brief oder sonst einen Hinweis von der Schule- von dem Lehrer. Auch nachdem meine Tochter (davon wussten wir nichts) in Französisch auf 5 rutschte wurden wir nicht unterrichtet. Nun habe ich beim betreffenden Fachlehrer nachgefragt und er nannte mir Noten, die meine Tochter nicht wußte. Und sie hat immer alle Noten die letzten Jahre ordentlich eingetragen.
Uns wurde somit als Eltern die Chance verwehrt, der Note entgegen zu wirken. Ist das Rechtens? Was können wir tun? Ist es nicht so, das nicht bekanntgegebene Noten revidiert werden müssen? Auch andere Schüler der Klassen wissen nichts von den Noten des Lehrers. Wir hätten doch als Eltern dafür gesorgt das sie auf einer 4 bleibt, aber so waren wir sicher das es reicht. Was nun? Wir möchten das so nicht auf uns sitzen lassen.
Hat die Schule nicht Verpflichtungen uns gegenüber? Bitte um Hilfe wie wir vorgehen können. Der Direktor will sich das Zeugnis nochmal ansehen und mit dem Fachlehrer sprechen, aber was ist wenn er bei der Nichtversetzung bleibt?
Eingrenzung vom Fragesteller
18.06.2011 | 23:44









