Nichtinanspruchnahmeprämie Forwarddarlehen
01.05.2012 10:10 |
Preis: ***,00 € |
archiviert
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Steuerrecht
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Guten Tag,
im Jahr 2009 habe ich als privater Vermieter ein Forwarddarlehen bei Bank A abgeschlossen.
Da die Zinsen für Baudarlehen in den letzten drei Jahren rapide gesunken sind, möchte ich auf das im Jahr 2009 abgeschlossene Forwarddarlehen bei Bank A verzichten und stattdessen bei Bank B zu aktuellen Konditionen abschließen.
Bank A würde mich aus dem damals abgeschlossenen Vertrag entlassen, fordert jedoch eine Entschädigungsleistung ("Nichtinanspruchnahmeprämie").
Frage:
Erkennt das Finanzamt diese Prämie -analog eines Diagios- als Werbungskosten (z.B. Finanzierungsnebenkosten) in den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an ?








