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Frage geschrieben am 06.01.2010 18:24:27

Nichterscheinen am zweitem Arbeitstag

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1569
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 04.01.2010 eine neue Arbeitsstelle über eine Leihfirma angetreten. Am 05.01.2010 bin meinem Arbeitsplatz unentschuldigt ferngeblieben. Grund dafür war, dass ich schon am ersten Arbeitstag festgestellt habe, dass mir diese Arbeit niemals Spaß machen würde und dass sie nur im geringem Maße dem Tätigkeitsfeld meines erlernten Berufes entspricht.

Dies habe ich auch meiner Leifirma am 05.01.2010 mitgeteilt. Eine andere Stelle kann mir die Firma nicht anbieten. Weitere details wurden mit der Firma noch nicht vereinbart.

Meine Frage hierzu ist nun wie ich vorgehen soll um eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit zu verhindern oder zu reduzieren?

Sollte ich versuchen mich ordentlich kündigen lassen und die restlichen Arbeitstage bis zum Ablauf der Kündigungsfrist als unbezahlten Urlaub gelten zu lassen?

Oder wenn das nicht gehen sollte, da heute in meinem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag ist (der ja eigentlich auch bezahlt werden müsste), sollte ich probieren, dass mein erster Arbeitstag Firmenintern als unbezahlter Probearbeitstag gilt und ich offiziell am ersten Arbeitstag nicht erschienen bin und dadurch der Arbeitsvertrag nicht zustande gekommen ist?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 6.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 06.01.2010 18:59:15
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,


hier können Sie ausschließlich versuchen, eine ordentliche Kündigung innerhalb der Probearbeitszeit seitens des Arbeitgebers zu erlangen, um eine Sperrzeit zu vermeiden.

Alle anderen von Ihnen angedachten Lösungen sind nicht zulässig und können daraüber hinaus sogar noch eine strafrechtliche Wirkung entfalten.

Eine andere Möglichkeit wäre eventuell noch eine Eigenkündigung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Tätigkeit nicht weiter ausüben konnten. Dafür gibt Ihre derzeitige Sachverhaltsdarstellung ("niemals Spaß machen..nur im geringem Maße dem Tätigkeitsfeld meines erlernten Berufes" ) aber keinen Ansatzpunkt her.


Daher sollten Sie mit dem Arbeitgeber sprechen, damit dieser die ordentliche Kündigung ausspricht.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.01.2010 19:18:39

Sehr geehrter Herr Bohle,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich werde mich morgen mit meinem AG in Verbindung setzen und versuchen eine ordentliche Kündigung seinerseits zu erziehlen.

Eine zusätzliche Frage hätte ich aber noch.
Darf ich auf die Zahlung des heutigen gesetzlichen Feiertags freiwillig verzichten und dem AG weitere Kosten zu ersparen damit er in eine ordentliche Kündigung einwilligt?


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.01.2010 21:18:43

Sehr geehrter Ratsuchender,


ein solcher Verzicht wäre möglich und sicherlich auch keine schlechte Ausgangsbasis für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Nichterscheinen am zweitem Arbeitstag | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-01-06
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