Nichterfolgte anwaltliche Vertretung
12.01.2009 22:21 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Hintergrund meiner Frage an Sie ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht gegen meinen früheren Arbeitgeber. Kann das hier nicht komplett ausführlich darlegen, würde den Zeitrahmen sprengen. Schwerpunkt ist, dass man mich nach 27 Jahren seit ca. 2003 aus der Fa. "rausgemobbt" hat (führte zu körperlichen und psychischen Erkrankung). Es wurde ein Vergleich mit (leicht) erhöhter Regelabfindung geschlossen. Ich möchte nun eine weitere Klage erheben, um ein Schmerzensgeld usw. einzuklagen. Die angesetzte Güteverhandlung bestritt ich alleine, ohne anwaltliche Vertretung. Der Vorsitzende gab mir zu verstehen, dass ich ohne Anwalt kaum Aussichten hätte. Ich erhielt also eine Frist zur Schriftsatzabgabe und einen Kammertermin für Ende Januar. Mein Anwalt sagte mir, dass dies zwar nur geringe Aussicht auf Erfolg hätte (Beweislage..), ich bin aber trotzdem fest entschlossen, das anzugehen. Meine Rechtschutzversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für eine weitere Klage, die Anwaltskosten kann ich selbst nicht tragen. Daher ging ich zur Gewerkschaft (IGBCE), der ich bereits einige Jahre angehöre. Ich hatte zwei Beratungsgespräche bei der zuständigen Sekretärin und wies bei beiden Termin auf die Dringlichkeit der Fristwahrung für den Schriftsatz hin. Sie versicherte mir, dass man sich meiner Sache annehmen werde; ich solle mir keine Sorgen machen. Am Tag der Schriftsatzabgabe rief ich nochmals an, um mich zu vergewissern, dass der Schriftsatz auch pünktlich rausgegangen war. Wieder sagte man mir; diesmal die Vertreterin der zust. Sekretärin, dass alles ordnungsgemäß gelaufen sei.
Da ich aber in den Tagen nach Fristablauf keine Post bekam; ich rechnete mit einer Kopie o.ä., fragte ich wieder nach. Ich musste erfahren, dass man NICHTS unternommen hatte. Zum einen, weil man kaum Aussicht auf Erfolg sah, zum anderen, weil vor Weihnachten so viel zu tun war.....!!
Ich habe daraufhin das Arbeitsgericht sofort per FAX informiert und um Fristverlängerung gebeten, doch diese wurde schriftlich abgelehnt.
Meine Frage: Kann ich rechtlich gegen die Gewerkschaft vorgehen-wenn ja wie?
Es kann doch nicht sein, dass man mich noch nicht einmal VOR Fristablauf informiert, dass man NICHT reagiert. Man kann mir doch meine Entscheidung (Frist/Schriftsatz wahrnehmen oder nicht???) nicht einfach absprechen ? Welches Gericht und welcher Fachanwalt wären zuständig bei Klageerhebung gegen die Gewerkschaft?
Trifft nicht Ihr Problem?
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