Nicht-lizensierte Nutzung einer Software im Betrieb
| 04.05.2012 12:12 |
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Beantwortet von
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein neuer Mitarbeiter in unserem Unternehmen hatte, trotz arbeitsvertraglichen Bestimmungen und Unterweisungen, eine Software eingenmächtig auf einen der Firma gehörenden Rechner installiert, wobei er die Software privat und auf uns unbekannte Weise angeschaft hat. Dadurch, dass dieser besagte Rechner ebenfalls einen Anschluss ins Internet hatte, hat der Urheber dieser Software die nicht lizensierte Nutzung identifizieren können und uns eine nicht unbeträchtliche Forderung zukommen lassen.
Nachdem nun unser Mitarbeiter intern ausfindig gemacht werden konnte, stellte sich heraus, dass dieser Mitarbeiter nicht böswillig gehandelt hat und seine Absicht es war die Software anderen Mitarbeitern anschaulich zu machen und zu empfehlen. Direkt im Anschluss zur "Anschauung" (ca. 1 Stunde), wurde die Software vom Rechner entfert, sodass es nie zu einer gewerblichen Nutzung gekommen ist, darüber ist sich auch der Urbheber der Software bewusst.
Vielleicht ist es noch Sinnvoll zu erwähnen, dass eine kostenlose Testversion dieser Software für eine Laufzeit von 45 Tagen im Internet verfügbar ist.
Meine Frage ist dahingehend, welche Rechte hat unser Unternehmen bzw. wie können wir rechtlich gegen die Forderungen des Urhebers der Software vorgehen bzw. kann unser Unternehmen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden und was kommt auf den Mitarbeiter zu, der diese Software installiert hat.
Vielen Dank im Voraus für die konstruktive Antwort.
Mit freundlichen Grüssen









