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Frage geschrieben am 22.03.2011 14:02:32

Nicht gezahlte Steuern - Einkommenst./Umsatzst.

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 981
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe grossen Mist gebaut. ich bin seit 2006 selbständig (Einzelunternehmen, Umsatzsteuerpflichtig) und habe hierauf nie Steuern gezahlt. Nach meiner Scheidung 2003 und einer erneuten Trennung musste ich in die Selbständigkeit und das Geld war zu der Zeit immer knapp.
Sämtliche Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärungen habe ich nach der "Kopf-in-den-Sand"- Mentalität ignoriert. Es kamen dann die ersten Steuerschätzungen (einnahmen aus selbständiger Tätigkeit). Auch diese habe ich ignoriert und nicht gezahlt. zwischenzeitlich hatte ich auch aufgrund anderer Verschuldungen die EV abgegeben.
Die Steuerschätzung für 2006 habe ich nun letztes Jahr bezahlt (ca. 5000,00 €). Für die Jahre 2007 und 2008 habe ich noch keine Zahlungen geleistet.
Gestern war ein Finanzbeamter da und wollte vollstrecken. Fruchtlos, da ich z.Zt. nichts habe. Lohnpfändung/Kontopfändung (bin ab 03/10 wieder angestellt) wurde bereits durchgeführt.
Nun kam die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für 2009 mit Auflage eines Zwangsgeldes (500,00€) mit Stichtag heute. Diese habe ich nun angefertigt und sie liegt hier zur Abgabe.
Hieraus wird jetzt natürlich deutlich, dass ich nie EKSt/USt gezahlt habe und ich habe nun wirklich Angst eine so deutliche Steuerhinterziehung hingelegt zu haben, dass sie mich gleich einbuchten. Nach einfacher Gewinn/Verlustrechnung ist hier ein Einnahmeüberschuss von ca. 35.000 und dementsprechender Umsatzsteuer entstanden.
Die Frage ist nun: was erwartet mich nach dieser Abgabe? Soll ich eV selbst beantragen? Selbstanzeige?
Über diese Unterlassungen meinerseits bin ich mir bewusst und bereue das echt. Aber manchmal eregeben sich Lebenssituationen, wo man nicht immer rationell handelt.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen - bin natürlich echt verzweifelt und habe nun natürlich große angst.


Antwort geschrieben am 22.03.2011 14:34:56
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,


ich kann Ihre Situation nachvollziehen, in der Tat mißlich. Die einzige Möglichkeit in Ihrer Situation ist die Versäumnisse der Vergangenheit gewissenhaft nachzuholen. Im Einzelnen:

1. Eine Selbstanzeige würde bereits in der vollständigen nachträglichen Deklarierung der Einkünfte durch Abgabe der einzelnen Steuererklärungen liegen. Allerdings tritt Straffreiheit nur ein, wenn dann innerhalb einer von der Finanzbehörde noch zu setzenden Frist die Steuerschulden auch vollständig beglichen werden. Insofern wäre zu versuchen die Beträge von anderer Seite zu erhalten um so den Bonus der Straflosigkeit zu erhalten.

2. Im Übrigen sind Sie auch bei Schätzungen verpflichtet weiterhin die Steuererklärungen abzugeben , also auch die zurückliegenden Jahre.Dies sollte auch vorgenommen werden, damit nicht weitere Zwangsgelder, Säumniszuschläge u.ä. entstehen.

3. Für die weitere Zukunft wäre dann auch zu klären ob eine Entschuldung nur mittels Insolvenzverfahrens oder möglicherweise durch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung in Betracht kommt. Gerade Steuerschulden potentieren sich mit Zinsen und Säumniszuschlägen sehr schnell, so dass hier schnell gehandelt werden sollte.

Zusammenfassend kann ich Ihnen nur Raten, sowohl die fehlenden Erklärungen so schnell wie möglich abzugeben als auch die finanzielle Situation zu ordnen, insbesondere zu versuchen von Dritter Seite die Steuerschulden ausgeglichen zu bekommen, damit nicht noch die strafrechtliche Seite hinzu kommt.

Gerne stehe auch ich Ihnen für eine Vertretung zur Verfügung, gerne können Sie mich über Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de kontaktieren um die Details und die voraussichtlichen Kosten unverbindlich zu besprechen.

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Tel. 0761/2967880

Fax 0761/29678810

Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de

www.erbfall.eu
www.doppelbesteuerung.eu
www.umsatzsteuerkanzlei.de
www.hs-rechtsanwaelte.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.03.2011 14:48:56

Eine Ausgleichung der Steuerschulden durch Dritte ist in meiner situation derzeit Aussichtslos, werde also die festgesetzten Beträge nicht innerhalb der Fristen ausgleichen können. Wie wird denn hier das FA erfahrungsgemäß reagieren?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.03.2011 15:04:50

Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Das FA wird zunächst ein Steuerstrafverfahren einleiten, insbesondere entscheidend für die Strafzumessung ist der Steuerschaden, aber auch die Begehung. Letztlich gibt es keine Punkt-Strafen sondern stets eine Strafrahmen von dem man ausgehen kann.

In Ihrem Fall ( verschleierte Gewinne 35.000 €) gehe ich bei weitem von keiner Freiheitsstrafe aus, sondern davon dass eine, wenn auch empfindliche, Geldstrafe festgesetzt werden wird.

Genauer kann man dies dann letztlich erst im Laufe des Verfahrens klären, insbesondere sollten Sie sich dringend verteidigen lassen, lieber zu früh als zu spät.

Mit freundlichen Grüßen

Haberbosch


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