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Frage geschrieben am 20.12.2010 12:01:39

Nicht angemessene Zahnarztrechnung

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1076
Hallo,
ich hatte eine Behandlung beim Zahnarzt, als ich noch gesetzlich versichert war, und der Nachschlag war bezahlbar.
Nun, im Oktober bin ich nach Spanien ausgewandert, aber bin geschäftlich in Hamburg, deswegen habe ich mich wieder bei dem gleichen Zahnarzt behandeln lassen.
In September habe ich einen Termin für den 2.12. und war auch da, aber sie haben vergessen, den Kostenvoranschlag vorzubereiten.
Ich hatte die Behandlung trotzdem, und nun habe ich eine Rechnung von 667,44 euro, aber ich hatte mit 450 zirka gerechnet!
Die erbrachte Leistung war auch nicht gut genug, da meine Vorderzähne nun eine weißere Fläche haben.
Ich möchte weniger zahlen. Geht das?


Antwort geschrieben am 20.12.2010 12:10:31
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,


dass Sie mit einem anderen Rechnungsbetrag gerechnet haben, berechtigt nicht zu einem Rechnungsabzug, da hier offenbar kein - überschrittener - Heil/Kostenplan vorgelegen hat. Entscheidend ist dann bei der Rechnung, ob sie der GOZ entspricht, was ohne weitere Prüfung nicht beantwortet werden kann.


Die offenbar fehlerhafte Farbmischung wäre ein Mangel; insoweit müssen Sie dem Zahnarzt aber die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben haben. Erst, wenn diese verweigert wird oder fehlgeschlagen ist, kann der Rechnungsbetzrag gekürzt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.12.2010 12:36:13

Hallo.
ich habe erwartet, dass sie ein Kostenvoranschlag vorbereiten, aber sie haben das vergessen.
ich war nur diese eine Woche da, deswegen habe ich mich trotzdem behandeln lassen, mit dem Vertrauen, dass sie ehrlich sind.
Zahnreinigung wurde gemacht, genau wie im September, und diese Leistung ist immer privat, aber im September habe ich 89 euro bezahlt, nun mehr als 200!!
Eine Infiltrationsanästhesie wurde abgerechnet, aber ich hatte sie auf keinen fall, weil ich angst vor Nadeln habe.
Als ich dem Arzt sagte, dass die Farbe nicht stimmt, er meinte: "Sie müssen eine Woche warten, und dann die echte Farbe beurteilen."
Er wusste, dass ich 2 Tage später wieder nach Spanien geflogen wäre!
Ich glaube, dass der Arzt nicht sauber gearbeitet hat und viel mehr Geld wollte, als die tatsächliche leistung war.
Ich bin sehr enttäuscht und traurig, weil ich nicht reich bin, und nun muss ich so viel Geld wie ein Monat Miete zahlen nur für ein Karies zwischen 2 Zähne.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.12.2010 12:42:45

Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern nichterbrachte Leistungen abgerechnet worden sind, müssen und sollten Sie diesen Teil nicht bezahlen. Auch sollten nur 89 Eur für die Reinigung gezahlt werden, wenn beide Behandlungen gleich gewesen sind. Nur die tatsächliche Leistung sollten Sie also bezahlen.

Unsinnig ist die Behauptung, dass Sie eine Woche warten müssen, bis die Farbe sich angleiche. Fordern Sie den Zahnarzt auf, eine Nachbesserung bei Ihrem nächsten Besuch vorzunehmen. Weigert er sich, können Sie auch bezüglich diesen Teils die Rechnung kürzen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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