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Neufahrzeug Kaufvertrag Form


| 16.01.2011 19:29 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Stephens


| in unter 1 Stunde

Hallo werter Beantworter,

ein Online-Händler verkauft neben anderen Produkten über seinen Shop auch Fahrzeuge (in Form eines Quads, welches das einzige Fahrzeug im Portfolio ist).
Muss er beim Verkauf einen schriftlichen Vertrag aufsetzen? Und wenn ja: muss dieser bei einem KFZ in einer bestimmten Form aufgesetzt werden?

Danke und Grüße
Christian
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 233 weitere Antworten zum Thema:
Kaufvertrag
16.01.2011 | 19:36

Antwort

von

Rechtsanwalt Alexander Stephens
175 Bewertungen
Sehr geehrter Fragensteller,

ich bedanke mich für Ihre freundliche Antwort, die ich Ihnen wie folgt beantworten darf:

Für den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen -gleich welcher Art- ist keine Schriftform vorgeschrieben, jedoch aus Beweissicherungsgründen dringend zu empfehlen.

Hierzu kann man sich letztlicch Vordrucken vom ADAC oder anderen Anbietern bedienen.

Fertige Formulare finden sich hierzu auch im Internet, wobei ich auch hier dazu rate, sich Verträgen von renomierten Anbietern wie Autoversicherern oder dem ADAC zu bedienen, um rechtlich geprüfte Formulare zu erhalten.

Ich hoffe Ihnen somit weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus München,

Alexander Stephens


Rechtsanwalt
Alexander Stephens (Dipl. Jur.)
WHK Univ. / Doktorand
________________________________________

Stephens & Perperidis
Rechtsanwälte

Nymphenburger Höfe
Nymphenburgerstr. 6f
80335 München

Tel: 0180 50 500 13
Fax: 089/25551327-17

www.kanzleimünchen.de
info@kanzlei-sp.d

Nachfrage vom Fragesteller 16.01.2011 | 19:55

Besten Dank für die schnelle Antwort.

Eine Nachfrage (von der ich hoffe, dass Sie in den Bereich der Nachfrage fällt):
Dann ist die Sachmängelhaftung nicht zwingender Teil der Ausführungen des Kaufvertrages? Oder ist sie automatisch beim Verkauf eines KFZ durch Händlers an einen Verbraucher anzunehmen?

Danke und beste Grüße

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 16.01.2011 | 19:58

Da haben Sie vollkommen recht. Die Sachmangelhaftung, mithin das Gewährleistungsrecht, muss gesondert ausgeschlossen werden, soweit dies gesetzlich möglich ist.

Ansonsten gilt das dispositive Recht und somit die grundlegende Mangelhaftung.

Herzliche Grüße,

A. Stephens

Bewertung des Fragestellers 2011-01-16 | 20:00


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2011-01-16
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Alles bestens. Frage erschöpfend beantwortet. Vielen Dank.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Alexander Stephens
München

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Strafrecht