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Frage geschrieben am 04.01.2009 13:43:24

Neues erweitertes Führungszeugnis §30a BZRG

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 16416
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Wie sind die Fristen zur Aufnahme von Straftaten in das neue erweiterte Führungszeugnis nach §30a BZRG (gem. Gesetzentwurf 5. Gesetz zur Änderung des BZRG)? Wie lange wird in dieses z.B. eine Verurteilung nach §184b zu einer Geldstrafe unter 90 TS aufgenommen? Der Gesetzentwurf findet sich hier: www.agj.de/pdf/3-1/BZRG_304.pdf


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Diese Antwort ist vom 4.1.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.01.2009 16:42:22
Sehr geehrter Fragesteller, ich möchte Ihnen nachstehend die sich aus den Änderungen des BZRG ergebenden Konsequenzen unter Bezug auf Ihre o.a. Fra............

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Neues erweitertes Führungszeugnis §30a BZRG | Gesamtbewertung: 2.2/5 | Datum: 2009-01-04
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Die Frage bezog sich auf einen Gesetzesentwurf, dieser war dem antwortendem Anwalt offensichtlich nicht bekannt (obwohl Verlinkung zu diesem nebst Kommentar angegeben). Die gegebene Antwort war sachlich nicht richtig. Ich werde die Frage noch einmal stellen.


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