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Ich habe Folgendes gelesen:
"Deutschland und die Schweiz haben am 28.10.2010 ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Dieses enthält eine Bestimmung über den Austausch von Informationen nach Art. 26 OECD-Musterabkommen. Sobald das Inkrafttreten erfolgt ist, können die deutschen Steuerbehörden Amtshilfeersuchen stellen und erhalten von der Schweiz rückwirkend Informationen betreffend die Zeit ab 1.1.2011. Angaben, welche frühere Jahre betreffen, werden auch dann ausgetauscht, wenn sie für die nachfolgenden Jahre bedeutsam sind."
Eine deutsche Steuerpflichtige hat seit Jahren ein Schwarzgeldkonto in der Schweiz, die nicht unerheblichen Zinseinnahmen wurden dem deutschen Finanzamt bis heute hinterzogen.
Das deutsche Finanzamt hat nunmehr einen Hinweis hierauf erhalten sowie den Namen der kontoführenden schweizer Bank.
Kann das deutsche Finanzamt nunmehr Auskunft für die zurückliegenden Jahre erhalten?
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