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Frage geschrieben am 24.07.2010 13:57:44

Neuerteilte Fahrerlaubnis durch zu schnelles Fahren in Gefahr?

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1132
Zum Sachverhalt:

Mit wurde wegen wegen Fahren unter Alkoholeinfluss im Dezember 2006 der Führerschein für 6 Monate entzogen. Die Neuerteilung des Fahrerlaubnis (ohne Anordnung einer MPU da Wert bei 1,5 Promille lag) war im November 2008. Vor 4 Wochen fuhr ich mit dem Auto meines Partners und wurde dummerweise geblitzt. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 53 km/h - zulässig waren 100 km/h. Wie jetzt am besten vorgehen, da mein Partner als Halter des Fahrzeuges einen Zeugefragebogen übersandt bekommen hat, er kommt als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht, da auf dem Foto eindeutig ein weibliches Wesen zu erkennen ist. Rücksenden mit dem Hinweis das mir das Auto zur Nutzung überlassen wurde? Welche Konsequenzen kommen dann auf mich zu, außer ein Fahrverbot von 4 Wochen und zahlen eines Bussgeldes? Muss ich durch den früheren Entzug der Fahrerlaubnis damit rechnen, dass mir die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen wird oder steht die Anordnung einer MPU an?



Antwort geschrieben am 24.07.2010 14:24:35
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrte Fragestellerin,

1.
Zunächst weise ich darauf hin, dass Ihr Partner, wenn er der Ermittlungsbehörde gegenüber eine Aussage als Zeuge macht, wahrheitsgemäß aussagen muss.

Ihr Partner könnte den Zeugnisfragebogen zurücksenden mit der Aussage, dass er sich nicht daran erinnert, wer zu dem gegebenen Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat, da seit dem Vorgang bereits 4 Wochen verstrichen sind und er das Fahrzeug häufiger Dritten überlässt.

Sollten Sie verlobt sein, hätte Ihr Partner alternativ ein Zeugnisverweigerungsrecht, auf das er sich berufen kann, ohne dies näher begründen zu müssen. In diesem Falle müsste er auch nicht Ihre Identität preisgeben, falls ihm ein ein 'gutes' Foto vorgelegt werden würde.

2.
Sollte der Ermittlungsbehörde trotzdem Ihre Identität bekannt werden, rate ich Ihnen dringend einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Dieser kann Akteneinsicht nehmen um die Korrektheit der Geschwindigkeitsmessung zu überprüfen.

Von einem Entzug der Fahrerlaubnis, würde ich an Ihrer Stelle zunächst nicht ausgehen. Auch eine MPU kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn Sie erheblich und wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hätten. Daher ist bei Ihren Verstößen und dem Zeitablauf nicht mit der Anordnung einer MPU zu rechnen.Letztendlich ist dies aber eine Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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