Neuerteilte Fahrerlaubnis durch zu schnelles Fahren in Gefahr?
24.07.2010 13:57 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
| in unter 1 Stunde
Zum Sachverhalt:
Mit wurde wegen wegen Fahren unter Alkoholeinfluss im Dezember 2006 der Führerschein für 6 Monate entzogen. Die Neuerteilung des Fahrerlaubnis (ohne Anordnung einer MPU da Wert bei 1,5 Promille lag) war im November 2008. Vor 4 Wochen fuhr ich mit dem Auto meines Partners und wurde dummerweise geblitzt. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 53 km/h - zulässig waren 100 km/h. Wie jetzt am besten vorgehen, da mein Partner als Halter des Fahrzeuges einen Zeugefragebogen übersandt bekommen hat, er kommt als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht, da auf dem Foto eindeutig ein weibliches Wesen zu erkennen ist. Rücksenden mit dem Hinweis das mir das Auto zur Nutzung überlassen wurde? Welche Konsequenzen kommen dann auf mich zu, außer ein Fahrverbot von 4 Wochen und zahlen eines Bussgeldes? Muss ich durch den früheren Entzug der Fahrerlaubnis damit rechnen, dass mir die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen wird oder steht die Anordnung einer MPU an?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 87 weitere Antworten zum Thema:
Fahren Fahrerlaubnis
Fahren Fahrerlaubnis









